 | 2020 war ein Schreckensjahr für die Welt. Buschbrände in Australien, der Brexit – und dann auch noch COVID. Im März wurden nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch die Grenzen zu unseren Nachbarländern geschlossen. Die Fußball-Europameisterschaft wurde ins Jahr 2021 verschoben, ebenso die Olympischen Spiele in Tokio. Aus Bergamo und New York erreichten uns Bilder von verzweifelten Ärzten und gestapelten Särgen.
Das Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Lesbos war in diesem Sommer nicht nur auf dramatische Weise überfüllt, sondern wurde von einem Brand verwüstet. Ruth Bader Ginsburg, die US-amerikanische Verfassungsrichterin, ist gestorben – und mit ihr ein Teil der liberalen USA. Donald Trump und Joe Biden haben sich einen kaum erträglichen Wahlkampf geliefert. In Kalifornien wüteten Waldbrände so schlimm wie noch nie. Aber alles wurde überstrahlt vom Corona-Virus: Mehr als 73 Millionen Infizierte weltweit, davon allein 16 Millionen in den USA und 1,35 Millionen in Deutschland. Jedenfalls für die meisten westlichen Staaten die schlimmste Belastungsprobe seit dem Zweiten Weltkrieg.
Nun neigt sich das Schreckensjahr 2020 seinem Ende zu – und so mancher Lichtblick tut sich auf: In Rekordgeschwindigkeit wurden verschiedene Impfstoffe gegen das Corona-Virus entwickelt; Forscher und Forschung aus Deutschland spielen dabei eine herausragende Rolle. Das Vertrauen in die Regierungen und deren Maßnahmen ist seit Monaten gestiegen. Die Regierungschefs der 16 Bundesländer haben sich zusammengerauft, um gemeinsame Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Infektionen zu vereinbaren. In den USA haben sich die demokratischen Institutionen schlussendlich als wehrfähig erwiesen. Der chaotische Brexit könnte auf den letzten Drücker doch noch durch eine Vereinbarung abgefedert werden. Unter der deutschen EU-Präsidentschaft wurde beschlossen, das Klimaziel für 2030 zu erhöhen. Und es ist in letzter Sekunde gelungen, mit allen EU Mitgliedstaaten einen Mechanismus zur Wahrung der Rechtstaatlichkeit zu vereinbaren.
Auch unsere Kanzlei ist ohne Blessuren durch das Jahr 2020 gekommen. Wir konnten uns trotz Corona über viele neue Projekte und Transaktionen freuen; wir haben viel in unsere IT-Infrastruktur und in unser IT-Team investiert und uns damit fit gemacht für die Zukunft. Wir haben erfolgreich ein Büro in Berlin gegründet und neue Partner in Frankfurt gewonnen.
Also doch: Ende gut, alles gut? Das wäre vielleicht etwas übertrieben. Aber Anlass für einen optimistischen Blick in die Zukunft gibt es durchaus.
Wir danken Ihnen allen jedenfalls sehr für Ihr Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit – wie jedes Jahr, aber in diesem Jahr doch ganz besonders. Denn wir unterschätzen nicht, wie sehr uns die Freude an der gemeinsamen Arbeit auch durch ein dunkles und schwieriges Jahr getragen hat.
Ihnen und Ihren Lieben wünschen wir nun ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein neues Jahr. Möge 2021 viel Gutes für Sie bereithalten: privates Glück und beruflichen Erfolg, Zufriedenheit, Gelassenheit. Und vor allem natürlich Gesundheit und das nötige Quäntchen Glück.
Bis dahin eine gute Zeit und viele Grüße
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Zum Verschenken oder Selberlesen: Büchertipps von FGvW
Die Zeiten der Corona-Pandemie lassen uns auf vieles einen anderen Blick werfen – auch auf die Bücher, die wir lesen. Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr eine Auswahl von Werken (nicht nur, aber auch) für den gemütlichen Eigenkonsum in kontaktarmer Zeit präsentieren zu können. mehr >
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Aktuelles aus dem Wirtschaftrecht
 | Arbeitsrecht: Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag kann wirksam angefochten werden kann, wenn er vom Arbeitnehmer unter dem Druck einer vom Arbeitgeber angedrohten ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung zu Stande kommt, die einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung für den Arbeitgeber erkennbar nicht standhalten würde. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Geringere Vergütung von Bereitschaftszeiten
Dass Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftsdienst zwar eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung darstellt, der Bereitschaftsdienst jedoch nicht wie Vollarbeit vergütet werden muss, hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden. mehr >
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Arbeitsrecht: Vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. August 2020 (Az. 9 AZR 612/19) entschieden, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren kann, dass die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. mehr >
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 | Entlastung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co. KG
Bei der GmbH & Co. KG ist die Entlastung der Komplementär-GmbH – und damit mittelbar ihrer Geschäftsführer – von gravierenden Pflichtverletzungen treuwidrig. Wer trotzdem die Entlastung beschließt, muss nicht nur die Unbeachtlichkeit seiner Stimmabgabe, sondern im schlimmsten Fall weitere Sanktionen (z.B. Schadensersatzansprüche oder den Ausschluss aus der Gesellschaft) befürchten. mehr >
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 | Schutz gegen unrichtige Handelsregistereintragung nach Geschäftsführer-Abberufung
Wird ein GmbH-Geschäftsführer zu Unrecht abberufen, sollte er schnell handeln. Andernfalls droht die Eintragung seiner unberechtigten Abberufung in das Handelsregister, die vom Registergericht nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht wird. Dazu gibt es eine aktuelle Entscheidung des KG Berlin. mehr >
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Kaduzierung eines Geschäftsanteils wegen Nichterbringung der Stammeinlage
Wer die Stammeinlage auf seinen GmbH-Anteil nicht erbringt, kann diese Anteile entschädigungslos verlieren (sog. Kaduzierung). Aus diesem Grund sollte die Aufbringung von Stammkapital stets sorgfältig gehandhabt werden. Dies gilt gerade in komplexen Situationen, in denen verdeckte Sacheinlagen erbracht werden oder es zu einem Hin- und Herzahlen kommt. mehr >
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 | Risiken für Gesellschafter bei Stellung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz der Gesellschaft
Nimmt eine Gesellschaft ein Drittdarlehen auf, stellt häufig der Gesellschafter die Sicherheiten. Wird das Darlehen dann zurückgeführt und gerät die Gesellschaft anschließend in die Insolvenz, kann dies dazu führen, dass der Gesellschafter für die geleisteten Rückzahlungen auf das Drittdarlehen haftet. mehr >
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 | Lehren aus der COVID-19 Pandemie: Gestaltung von GmbH-Gesellschaftsverträgen
Die COVID-19-Pandemie hat Deutschland weiterhin fest im Griff. Die hohen Infektionszahlen erfordern Kontaktbeschränkungen, die auch das Gesellschaftsrecht betreffen. Damit Gesellschafterbeschlüsse in Zukunft ohne physische Treffen – z.B. per Telefon- oder Videokonferenz – gefasst weden können, sollten in GmbH-Gesellschaftsverträgen entsprechende Regelungen aufgenommen werden. mehr >
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 | Mietminderung wegen Lockdown bald nicht mehr Ausnahme, sondern Regelfall?
Gewerbemieter sind auch während eines Lockdowns grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen soll ihnen ein Recht zur Mietminderung zustehen. So hat das Landgericht Stuttgart am 19.11.2020 in Einklang mit einer Riege anderer Landgerichte entschieden. Die Politik will das gesetzlich verankerte Regel-Ausnahme-Verhältnis nun offenbar umkehren. mehr >
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 | Zertifikatslehrgang: Praxiswissen Recht in der Medizintechnik, Beginn: 27. Januar 2021
Dieser Lehrgang richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte und Verantwortliche, die sich Grundkenntnisse zu Medizintechnik-spezifischen Rechts-, Vertrags- und Compliance-Themen aneignen möchten und wird von Medical Mountains in Kooperation mit Friedrich Graf von Westphalen & Partner durchgeführt. mehr >
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 | Die virtuelle Hauptversammlung – Online-Seminar am 18. Februar 2021
Die (rein) virtuelle Hauptversammlung wird auch 2021 möglich sein. Dabei stellen sich zahlreiche Praxisfragen rund um die Planung, Einberufung und Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung. In diesem Online-Seminar erfahren Sie, was Sie im engen rechtlichen Korsett der Regelungen zur Hauptversammlung beachten müssen. mehr >
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 | Datenschutz in der Medizintechnik – Online-Seminar am 24.02.2021
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen. Besonders strenge Vorgaben bestehen für Unternehmen, die sensible Patientendaten verarbeiten. Unser Seminar verschafft einen Überblick über die seit 25.05.2018 geltenden Vorschriften und die bisherigen Erfahrungen in der Praxis. mehr >
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WirtschaftsWoche: FGvW ist Top-Kanzlei für Versicherungsrecht
Das Magazin „WirtschaftsWoche“ veröffentlichte in seiner Ausgabe vom 20.11.2020 ein Ranking der Top-Kanzleien im Bereich Versicherungsrecht. Und wir sind dabei: Friedrich Graf von Westphalen & Partner gehört zum kleinen Kreis führender Kanzleien. mehr >
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 | Verstärkung in Frankfurt: Arbeitsrecht und Markenrecht
Seit dem 1. Dezember 2020 verstärkt Rechtsanwältin Annette Rölz (44) unsere Frankfurter Arbeitsrechtspraxis. mehr > Und am 1. Januar 2021 wird die Markenrechtsspezialistin Dr. Ingeborg Schwarz gemeinsam mit den Associates Hendrikje Schilling und Frauke Weber zu uns stoßen. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Oliver C. Ehrmann, Rechtsanwalt und Steuerberater in unserem Berliner Büro, an der Reihe. mehr >
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