 | gute Mitarbeiter (m/w/d, versteht sich) sind begehrt und müssen gepflegt werden. Ein zunehmend beliebtes Mittel zur Mitarbeiterbindung sind Beteiligungsprogramme. Das gilt nicht nur für Startups, sondern genauso für etablierte Unternehmen. Rund 3.000 Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeitern eine Beteiligung an. Bis zu einem Betrag von 360 Euro pro Jahr sind Zuzahlungen des Arbeitsgebers bisher frei von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Im Ausland liegen diese Beträge häufig deutlich höher: in Großbritannien bei 3.500 Euro, in Österreich bei 4.500 Euro und in Spanien sogar bei 12.000 Euro pro Jahr.
Letzte Woche wurde das Fondsstandortgesetz verabschiedet, das Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland attraktiver machen soll. Es sieht vor, (a) dass der steuerfreie Höchstbetrag für die Vermögensbeteiligung von 360 Euro auf 1.440,00 Euro erhöht wird, und (b) dass die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erst dann besteuert werden, wenn die Beteiligung verkauft wird, spätestens allerdings nach 12 Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Der Gesetzgeber meint es gut mit diesem Entwurf. Gut gemeint ist aber nicht unbedingt auch gut gemacht. In der Startup-Szene rumort es kräftig, und zwar zu Recht: Dabei geht es nicht in erster Linie um die Höhe der Freibeträge, sondern um die Fälligkeit der Steuern. Pointiert ausgedrückt: eine echte Mitarbeiterbeteiligung kommt nur für Mitarbeiter in Betracht, die selbst ein ordentliches Privatvermögen auf der hohen Kante haben. Kleines Beispiel gefällig? Ein Mitarbeiter bekommt von einem wohlwollenden Gründerteam eine Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von 10% der Geschäftsanteile an dem Unternehmen. Der letzten Finanzierungsrunde zufolge liegt die aktuelle Firmenbewertung bei 20 Millionen Euro. Dann sind die 10% Prozent 2 Mio. Euro wert. Wäre der Anteilserwerb sofort zu versteuern, müsste der Mitarbeiter grob 50% davon ans Finanzamt abführen, also rund 1 Mio. Euro. So ist das bisher. Nach der Neuregelung im Fondsstandortgesetz wird diese Summe nun gestundet, aber nur bis zum Zeitpunkt des Arbeitsplatzwechsels – spätestens dann wäre die Summe an das Finanzamt abzuführen. Bis dahin hat der Mitarbeiter aber kein Cash gesehen. Ergo: Für Mitarbeiter ohne entsprechendes Privatvermögen ist eine Unternehmensbeteiligung ziemlich gefährlich. Und gewissenhafte Geschäftsführer einer GmbH werden eine solche Mitarbeiterbeteiligung deshalb nicht anbieten. Viel einfacher wäre gewesen, die Vorteile aus der Mitarbeiterbeteiligung insgesamt wie Kapitaleinkünfte zu behandeln und sie erst dann der Besteuerung zu unterwerfen, wenn die Beteiligung veräußert wird, wenn also Geld fließt. Einstweilen bleibt alles wie bisher: Startups und Mitarbeiter sind besser dran, wenn sie keine direkten Beteiligungen vereinbaren, sondern nur „virtuelle Anteile“. Dann bekommt der Mitarbeiter einen Bonus, der sich am Unternehmenserfolg orientiert und zu versteuern ist, wenn er tatsächlich ausgezahlt wird.
Der Gesetzgeber hat damit eine Chance vertan, um Deutschland als Standort für Startups attraktiver zu machen. Wegen der Risiken und Nebenwirkungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Wir freuen uns, wenn wir Sie dabei unterstützen können. Denn es lohnt sich für beide Seiten.
Für heute wünschen wir Ihnen alles Gute, kommen Sie gut durch die dritte Welle, bleiben Sie gesund und uns gewogen.
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Wir trauern um unseren Partner Dr. Volker Stehlin
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Volker Stehlin war seit 1998 in unserem Freiburger Büro tätig. Wir haben mit ihm einen lebensfrohen und liebenswürdigen Kollegen verloren. Für zahlreiche Mandanten war Volker Stehlin ein geschätzter, besonnener Anwalt und Berater. Er verstarb am 3. April 2021 im Alter von nur 54 Jahren. mehr >
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Aktuelles aus dem Wirtschaftrecht
 | Arbeitsrecht: BAG stärkt Entgeltgleichheit für Frauen und Männer
Fällt das Entgelt einer Frau geringer als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Entgelt männlicher Kollegen in vergleichbarer Position aus, begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 22 AGG vorliegt. Dies stellte der BGH jüngst klar. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts gemäß Corona-Schutzverordnung
Der Betriebsrat eines Krankenhauses hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts iSd. § 5 Abs. 1 S. 3 Coronaschutzverordnung NRW mitzubestimmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln klargestellt. mehr >
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 | Fristlose Kündigung: Kollege auf der Toilette eingesperrt
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein, so dass dieser sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann gerechtfertigt, so das Arbeitsgericht Siegburg. mehr >
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Kündigung wegen Kirchenaustritts ist unwirksam
Die außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen dessen Kirchenaustritts ist unwirksam. Das hat das LAG Baden-Württemberg jüngst entschieden. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn – sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder nicht?
Kann zugunsten der Arbeitsvertragsparteien Arbeitsentgelt in sozialversicherungsbeitragsfreie sonstige Leistungen umgewandelt werden und somit »mehr Netto vom Brutto« erzielt werden? Das Bundessozialgericht hat diesem Versuch am 23.02.2021 eine Absage erteilt. mehr >
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 | Corporate Social Responsibility: Das Lieferkettengesetz kommt
Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 den Entwurf eines Lieferkettengesetzes beschlossen. Das Gesetz soll größere, in Deutschland ansässige Unternehmen weltweit bei der Einhaltung von Menschenrechten sowie dem Schutz von Umwelt und Gesundheit in die Pflicht nehmen und für Rechtssicherheit sorgen. mehr >
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 | Datenschutz: DSGVO-Bußgeldverfahren gegen Deutsche Wohnen eingestellt
Das Landgericht Berlin hat das datenschutzrechtliche Bußgeldverfahren gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE eingestellt. Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Bußgeldpraxis der deutschen Aufsichtsbehörden. mehr >
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Gesellschaftsrecht: Ablehnung der Eintragung eines Geschäftsführerwechsels im Handelsregister
Gegen die Ablehnung der Eintragung eines Geschäftsführerwechsels durch das Registergericht kann der abberufene Geschäftsführer keine Beschwerde einlegen. Daher ist es häufig sinnvoll, die Abberufung oder Amtsniederlegung auf die Eintragung in das Handelsregister aufschiebend zu bedingen. So kann er sein Ausscheiden selbst zum Handelsregister anmelden und – bei Bedarf – gegen Entscheidungen des Registergerichts vorgehen. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer einer GmbH
Missachtet der Geschäftsführer einer GmbH beim Abschluss eines Vertrags interne Beschränkungen (z.B. Zustimmungskataloge), wirkt sich diese Pflichtverletzung regelmäßig nur im Innenverhältnis zur GmbH aus. Nur ausnahmsweise schlägt sie auf die Wirksamkeit des Vertrags im Außenverhältnis durch (sog. Missbrauch der Vertretungsmacht). Dies zeigt ein Urteil des OLG Karlsruhe. mehr >
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 | Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Seit Januar 2021 liegt der Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ vor (im Folgenden: „RegE“). Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Vielzahl von zentralen Änderungen vor. Besonders hervorzuheben sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Regelungen über die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen. mehr >
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 | Gesteigerte Aufklärungspflichten beim Unternehmensverkauf
Den Verkäufer eines Unternehmens treffen vor Vertragsschluss gesteigerte Aufklärungspflichten, insbesondere bezüglich Informationen über konkrete Vorkommnisse und gewichtige Anzeichen, die für eine anhaltende Krise der Gesellschaft sprechen. Diese Information muss er auch ungefragt offenzulegen. mehr >
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Internationale Verträge: Schiedsvereinbarung und CISG
In Fällen, in denen keine formwirksame Schiedsabrede getroffen wird, sondern Schiedsklauseln bspw. in AGB integriert sind, kommt es auf die wirksame Einbeziehung der AGB an. Bei internationalen Verträgen ist dabei insbesondere das sog. UN-Kaufrecht (CISG) zu beachten. Der Bundesgerichtshof hat sich zu diesen Fragen geäußert. mehr >
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 | Verschärfungen der Investitionskontrolle – Rückblick auf das Jahr 2020 und Ausblick auf die bevorstehende 17. AWV-Novelle
Nach den weitreichenden Änderungen des Außenwirtschaftsrechts im Jahr 2020, muss sich die Transaktionspraxis jetzt auf weitere Verschärfungen der Investitionskontrolle einstellen. mehr >
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 | Mietrecht: Keine Mietminderung wegen Lockdown
Gewerbemieter müssen während des Lockdowns grundsätzlich die volle Miete zahlen und können nur in existenzbedrohlichen Ausnahmefällen eine Mietanpassung verlangen – so das OLG Karlsruhe und das OLG München in zwei aktuellen Entscheidungen. Das OLG Dresden hält dagegen und meint, ein Einzelhändler dürfe seine Mietzahlungen während staatlicher Schließungsanordnungen regelmäßig um die Hälfte der Miete reduzieren. Beide Gerichte ließen die Revision zum BGH zu. mehr >
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 | Vereinsrecht: Außerordentliche (Delegierten-)Versammlung in Zeiten der Covid19-Pandemie
In Zeiten erheblicher Kontaktbeschränkungen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Beschlussfassungen auch ohne Abhaltung von Präsenzsitzungen möglich sind. Das im März 2020 erlassene Gesetz zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG), sieht erhebliche Erleichterungen für Vereine vor. mehr >
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Der Brexit und seine Folgen auf den Rechtsverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich seit dem 01.01.2021
Im Brexit-Streit haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) nach kräftezehrenden Verhandlungen auf den letzten Metern am 24.12.2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen über die zukünftigen Beziehungen vereinbart. Einen Überblick über die Folgen für den Rechtsverkehr zwischen EU und UK finden Sie hier >
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Reform des brasilianischen Unternehmensinsolvenzrechts – Bedeutung für deutsche Unternehmen?
Rechtzeitig vor dem erwarteten Anstieg der Zahl brasilianischer Unternehmen in finanzieller Schieflage hat Brasilien sein Unternehmensinsolvenzrecht grundlegend reformiert. So haben die neuen Spielregeln entscheidende Bedeutung für Inhaber von Forderungen gegenüber brasilianischen Geschäftspartnern, Teilhaber von brasilianischen Gesellschaften, Insolvenzverwalter bei Schuldnern mit Vermögenswerten in Brasilien sowie für interessierte Investoren. mehr >
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Produkthaftung und Produktsicherheit inkl. der neuen Marktüberwachungsverordnung (MÜ-VO), Seminar am 6. Mai 2021
Unser Kölner Partner Prof. Dr. Tobias Lenz, einer der führenden Experten im Produkthaftungsbereich, gibt einen Überblick über die geltenden Regelungen und vermittelt jene notwendigen Kenntnisse, die u.a. mit „Sachmängelhaftung” und „Garantien” zusammenhängen. mehr >
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 | Werbung unter der EU-MDR und Heilmittelwerbegesetz, Seminar am 12. Mai 2021
Hersteller, Händler und Exporteure müssen ihre Medizinprodukte wirkungsvoll bewerben und zugleich vor Angriffen durch unlautere Werbung durch Konkurrenten schützen. So ist z.B. nicht überall, wo „Made in Germany“ draufsteht, auch „Made in Germany“ drin. Aufgrund der effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten können die Konsequenzen bei derartigen Verstößen sehr weitreichend sein. mehr >
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 | FGvW ist Top-Arbeitgeber 2021
Wir freuen uns, auch 2021 wieder dem Kreis der 100 Top-Arbeitgeber mit guten Karriereperspektiven für junge Juristinnen und Juristen anzugehören. Erstmals wurden wir als besonders attraktiver Arbeitgeber im Bereich „Corporate“ ausgezeichnet. Besonders gut konnten wir in den Kategorien „Associate-Zufriedenheit“ und „Internationalität“ punkten. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Robert H.D. Reimer aus unserem Kölner Büro an der Reihe. mehr >
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