 | woran erkennt man, dass die Sommerferien überall vorbei sind? Es beginnt die Zeit der Messen und Konferenzen, bevor gen Weihnachten dann die Jahresendrallye startet. Und eine der wichtigsten Messen, die wir im Land haben, ist die IAA. In Frankfurt zeigen wir Deutschen der ganzen Welt, dass wir die besten Autos bauen und unser deutsches Premium-Trio weiterhin weltweit führend ist. Doch die Hallen sind leerer geworden, und die Unsicherheit wächst. Aus dem Silicon Valley drängen Tesla, Google und womöglich bald auch Apple mit visionären Produkten an die Macht. Und im Osten stellen die Chinesen mit viel politischem Rückenwind „unsere“ angestammte Vormachtstellung in Frage. Dazwischen sitzen wir und starren verunsichert auf die Herausforderungen, die durch globale Megatrends wie Klimaentwicklung, Urbanisierung und Digitalisierung auf uns zukommen.
Da kommt eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft gerade recht: Die deutsche Automobilindustrie hat im Jahr 2017 rund 47,4 Milliarden Euro in Innovationen gesteckt. Zwischen 2005 und 2016 konnte sie die Zahl ihrer Patentanmeldungen von etwa 9.800 auf mehr als 16.700 steigern, und zwar ganz überwiegend in den Bereichen Elektrik, Elektronik und Sensoren. Mehr als jedes dritte Patent zum Thema alternative Antriebe und E-Mobilität kommt aus Deutschland. Beim autonomen Fahren ist es rund die Hälfte. Kein Konzern hat in diesem Bereich so viele Patente angemeldet wie Bosch. Und auf dem zweiten Platz folgt der Volkswagen-Konzern. Na gut, Patente sind keine Garantie für Erfolg, und wer weiß, wo und von wem die entsprechenden Fahrzeuge später gebaut werden. Aber immerhin belegen die Patentanmeldungen die Investitionsbereitschaft und die Fähigkeit der deutschen Hersteller und Zulieferer, sich den neuen Themen zu stellen. Das ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Auch der Gesetzgeber ist gefragt, wenn es darum geht, die Innovationsanstrengungen in Markterfolge umzusetzen, z.B. durch die Genehmigung von Teststrecken für autonomes Fahren. Und wir alle müssen uns an die eigene Nase packen: "Die größte Schwierigkeit der Welt besteht nicht darin, Leute zu bewegen, neue Ideen anzunehmen, sondern alte zu vergessen." (John M. Keynes)
Wir bleiben gewohnt optimistisch und träumen davon, uns an einem schönen Spätsommer-Wochenende von einem autonom fahrenden Wagen an den Kaiserstuhl oder in den Rheingau chauffieren zu lassen …
Wir wünschen Ihnen einen schönen, bunten Herbst und eine gute Lektüre,
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Aktienrecht: Wann ist ein Antrag auf Einberufung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung rechtsmissbräuchlich?
Ein Aktionär kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Ein derartiger Antrag ist jedoch rechtsmissbräuchlich, sofern die gerichtliche Entscheidung darüber nicht vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erlangt werden kann. Das hat das OLG München bestätigt. mehr >
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 | Unterlassungsklage wegen Verletzung der Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs
Wurden die Mitgliedschaftsrechte eines Aktionärs durch Handlungen des Vorstands oder Aufsichtsrats verletzt, kann der Aktionär auf Unterlassung der Verletzung klagen. Eine solche Klage hat der Aktionär jedoch „ohne unangemessene Verzögerung“ zu erheben. Ansonsten kann diese bereits allein aufgrund der verspäteten Einreichung abgelehnt werden. Dies stellte der BGH klar. mehr >
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 | Paritätische Besetzung des Aufsichtsrats – auch Leiharbeiter können mitzählen!
Überschreitet ein Unternehmen den Schwellenwert von 2.000 Arbeitnehmern, muss es diese paritätisch im Aufsichtsrat beteiligen. Der BGH entschied, dass auch Leiharbeitnehmer in die Berechnung einfließen können. mehr >
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 | Keine Rückforderung von Zahlungen, die der Arbeitgeber entgegen dem Begünstigungsverbot an Betriebsratsmitglieder geleistet hat
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Betriebsratstätigkeit vom Arbeitgeber weder benachteiligt noch begünstig werden. Verstößt der Arbeitgeber dagegen und leistet Zahlungen an ein Betriebsratsmitglied entgegen dieses Begünstigungsverbots, kann er die Zahlungen dennoch nicht zurückfordern. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. mehr >
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 | Fristlose Kündigung wegen Verdachts einer Unterschlagung
Auch das seit über 30 Jahren bestehende Arbeitsverhältnis schützte einen Pförtner bei der Polizei nicht vor einer fristlosen Kündigung wegen des Verdachts von Unterschlagung eines 100-Euro-Scheins. Das LAG Düsseldorf hat die Wirksamkeit der fristlosen Verdachtskündigung bestätigt. mehr >
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 | Schweigen bedeutet keine Zustimmung zur Lohnkürzung
Will ein Arbeitgeber nachteilige Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, insbesondere eine Lohnkürzung, so kann ein Schweigen des betroffenen Arbeitnehmers nicht als Annahme dieses Angebots gewertet werden. Dies gilt jedenfalls, solange die Folgen der Änderung noch nicht hervorgetreten sind. Das hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden. mehr >
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 | Tratsch über Arbeitskollegen und Vorgesetzte kann gefährlich sein
Wer als Arbeitnehmer unzutreffende und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über Arbeitskollegen oder Vorgesetzte per WhatsApp verbreitet, riskiert möglicherweise eine fristlose Kündigung. Dies gilt auch, wenn die Behauptung ausdrücklich und erkennbar als Aussage Dritter und mit der Einschränkung verbreitet wird, die Wahrheit der Behauptung nicht beurteilen zu können. mehr >
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Arbeitgeber muss auch auf Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren hinweisen
Ein Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, den Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt. Das LAG Köln hat nunmehr entschieden, dass sich diese Initiativlast des Arbeitgebers nicht nur auf das laufende Kalenderjahr beschränkt, sondern auch auf Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren. mehr >
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 | Architekten, Vorsicht! Planerverträge mit Verbrauchern sind widerruflich
Der Verbraucherschutz macht auch vor Architekten- und Fachplanerverträgen nicht Halt. Ohne entsprechende Hinweise und Belehrungen sind sie ggfls. noch Monate nach ihrem Abschluss einseitig widerruflich. Dem Planer steht für seine bis dahin erbachten und vom Vertragspartner auch verwendeten Leistungen keine Vergütung zu. mehr >
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 | Baurecht: Schon bei Bezugsfertigkeit kann Schlussrate gefordert werden
In einem Bauträgervertrag kann vereinbart werden, dass die Schlussrate schon dann auf ein Notaranderkonto zu zahlen ist, wenn die Bezugsfertigkeitsrate fällig ist. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. mehr >
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 | Compliance: Schärfere Sanktionierung von Unternehmen bei Gesetzesverstößen
Vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das Sanktionsrecht für Unternehmen umfassend neu zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) macht nun ernst und hat den lange erwarteten „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt. mehr >
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 | Sofortige Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags bei Compliance-Verstößen
Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. mehr >
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Datenschutzrecht: Gemeinsame Verantwortlichkeit (auch) für den „Gefällt mir“-Button
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache „Fashion ID“ entschieden, dass ein Websitebetreiber, der den „Gefällt mir“-Button von Facebook in seine Seiten einbindet, für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Websitebesucher gemeinsam mit Facebook verantwortlich ist. mehr >
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 | Reihenfolge bei Einreichung mehrerer GmbH-Gesellschafterlisten
An die im elektronischen Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste einer GmbH sind wichtige Rechtsfolgen geknöpft, denn nur die dort eingetragenen Personen gelten gegenüber der GmbH als Gesellschafter. Gerade wenn mehrere Veränderungen unmittelbar aufeinander folgen, muss auf die richtige Reihenfolge der daraufhin beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterlisten geachtet werden – daran erinnert nun ein Urteil des OLG Düsseldorf. mehr >
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 | Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Geschäftsführervergütung
Die Gesellschafterversammlung einer GmbH ist für den Abschluss von Vereinbarungen zuständig, die Geschäftsführertätigkeiten und deren Vergütung regeln. Das betrifft vor allem den Geschäftsführeranstellungsvertrag. Wie der BGH in einer aktuellen Entscheidung bestätigte, gilt dies aber auch, wenn die GmbH eine Vereinbarung mit einem Dritten abschließt, der der GmbH Mitarbeiter für Geschäftsführertätigkeiten zur Verfügung stellt. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach „Griff in die Kasse“
Gläubiger einer GmbH haben grundsätzlich nur Ansprüche gegen die Gesellschaft, nicht aber gegen deren Geschäftsführer. Dies gilt nach einem Urteil des BGH selbst dann, wenn ein „Griff in die Kasse“ durch den Geschäftsführer zur Insolvenz der Gesellschaft geführt hat. mehr >
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 | Wahlrecht des Insolvenzverwalters zur Vertrags(nicht)erfüllung nur bei gegenseitigen Hauptleistungspflichten
Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wählen, ob er einen Vertrag, bei dem beide Seiten ihre Hauptleistungspflichten noch nicht vollständig erbracht haben, erfüllen will oder nicht. Wählt der Insolvenzverwalter hingegen die Nichterfüllung, steht dem Vertragspartner lediglich eine Insolvenzforderung zu. mehr >
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2. Netzwerkabend Technologie trifft Unternehmertum am 01.10.2019
Gemeinsam mit dem Startup-Accelerator BadenCampus und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BANSBACH laden wir Sie in den BadenCampus nach Breisach ein, um einige der innovativsten Startups in Baden-Württemberg, dem Elsass und der Nordwestschweiz kennenzulernen und mögliche Kooperationspartner zu finden. mehr >
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 | Deutscher Maschinenrechtstag 2019 in Köln
Der deutsche Maschinenrechtstag widmet sich ganz aktuell dem Brexit: Wie geht der deutsche Maschinenbau mit dem Brexit um und welche Veränderungen wird es geben? Mit diesen und vielen anderen Themen beschäftigen sich der Deutsche Maschinenrechtstag und die Maschinenbautage 2019 in Köln. > mehr
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Elina Letiy aus unserem Frankfurter Büro an der Reihe. mehr >
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