 | Next Generation: Die im Zeitraum der frühen 1980er bis zu den späten 1990er Jahren geborenen „Millennials“ stehen in den Startlöchern auf dem Sprung in Schlüsselpositionen. Diese Generation wird mit dem Buchstaben "Y“ (englisch ausgesprochen: „why“ = warum) bezeichnet, weil sie dazu neigt, alles zu hinterfragen. Die Wirtschaftsjournalistin Kerstin Bund beschreibt in ihrem Buch „Glück schlägt Geld. Generation Y: Was wir wirklich wollen“ die Charakteristika dieser Generation so: Die jungen Leute arbeiten lieber in Teams als in tiefen Hierarchien. Die Freude an der Arbeit ist ihnen wichtiger als Status und Prestige. Mehr Freiräume, die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung, mehr Zeit für Familie und Freizeit sind zentrale Forderungen der Generation Y: Sie will nicht mehr dem Beruf alles unterordnen, sondern fordert eine Balance zwischen Beruf und Freizeit und strebt eine Tätigkeit an, die einen Sinn („purpose“) bietet.
Dass die Jungen den Pakt „Viel Geld gegen gehorsame Leistung“ aufgekündigt haben, kann man so oder so sehen. Viele Unternehmen fühlen sich in ihrem Konzept bestätigt. Für sie ist das Führungsprinzip „bottom up“ statt „top down“ schon länger selbstverständlich; sie übertragen ihren Mitarbeitern früh Verantwortung, setzen auf das Prinzip der Selbstorganisation der Teams, fordern und fördern ihre Leute und vertrauen auf deren Geschick und Kreativität. Oftmals ist das, was bei den Großkonzernen erst mühsam eingeführt werden muss, im Mittelstand schon immer Teil des Konzepts. So ist das übrigens auch bei uns: Wir vertrauen darauf, dass sich jeder in unserem Team engagiert, richtig gute Arbeit macht und bereit ist, Verantwortung für die „eigenen“ Mandate und Mandanten zu übernehmen. Und wer Verantwortung trägt, weiß selbst am besten, wann, wo und wie er arbeiten möchte. Auch deshalb hat bei uns der Umzug ins Homeoffice im März ziemlich reibungslos geklappt.
In Zeiten des Fachkräftemangels haben gut ausgebildete junge Leute die Wahl. Ein großer Markenname reicht nicht, um die Generation Y zu überzeugen. Unternehmen müssen kreative Wege finden, um die jungen Leute für sich zu gewinnen und zu begeistern – und anschließend erfolgreich zu integrieren. Was die Generation Y auszeichnet, ist Eigensinnigkeit als Bedingung für außergewöhnliche Kreativität, Medienkompetenz, Veränderungsbereitschaft und Innovationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Empathie. Gepaart mit der Erfahrung und Gelassenheit der älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das genau die Eigenschaften, die Unternehmen brauchen, um erfolgreich durch die Corona-Krise zu kommen.
Wir wünschen Ihnen und uns allen gutes Gelingen in dieser herausfordernden Zeit. Bleiben Sie kreativ und optimistisch – und passen Sie gut auf sich, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Ihre Lieben auf.
In diesem Sinne grüßen wir Sie ganz herzlich
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Arbeitsrecht: Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung
Das Arbeitsgericht Bonn hat entschieden, dass im Rahmen des Einstellungsverfahrens kein allgemeines Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren jedweder Art besteht. mehr >
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Arbeitsrecht: Sommerzeit = Urlaubszeit – Hinweise für Arbeitgeber
Auch in Zeiten von Corona und bei beschränkten Reisemöglichkeiten steht die Ferienzeit vor der Tür. Wir haben einige Punkte zusammengestellt, die aus Arbeitgebersicht zu bedenken sind. mehr >
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 | Datenschutzrecht: Tracking-, Analyse- und Werbecookies nur mit aktiver Einwilligung
Ein Websitebetreiber kann mittels eines voreingestellten Häkchens in einem Ankreuzkästchen keine wirksame Einwilligung in die Speicherung von Cookies zu Werbezwecken einholen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. mehr >
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 | GmbH-Recht: Einreichung einer neuen Gesellschafterliste auch ohne Veränderungen bei den Gesellschafterbeteiligungen
Grundsätzlich gilt, dass Gesellschafterlisten nur bei Veränderungen bei den Gesellschaftern oder bei deren Beteiligungsumfang zum Handelsregister eingereicht werden dürfen. Das OLG Düsseldorf hat nun entschieden, dass unter bestimmten Umständen elektronische Gesellschafterlisten auch übermittelt werden dürfen, um geldwäscherechtliche Transparenzpflichten zu erfüllen. mehr >
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GmbH-Recht: Veränderungsspalte in der GmbH-Gesellschafterliste
Die Gesellschafterliste einer GmbH muss bestimmte Angaben enthalten, damit sie im Handelsregister hinterlegt werden darf. Unschädlich ist es jedoch, wenn eine Veränderungsspalte fehlt. Dies entschied jüngst das OLG Hamm. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Wer Gutes tun und hierfür eine steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft errichten will, hat die Auswahl: die Gestaltungsmöglichkeiten reichen von Stiftungen über Vereine bis hin zu gemeinnützigen GmbHs. Auch Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) kommen in Betracht. Sie dürfen – wie der BGH jüngst klargestellt hat – ihre Gemeinnützigkeit kenntlich machen und als „gUG (haftungsbeschränkt)“ firmieren. mehr >
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Gesellschaftsrecht: Gründung einer GmbH nach Schweizer Recht
Die Schweiz ist für deutsche Unternehmen ein attraktiver Markt. Um dort tätig zu werden, bietet sich die Gründung einer GmbH nach Schweizer Recht an. Was dabei u.a. zu beachten ist und welche Besonderheiten gegenüber der deutschen GmbH gelten, lesen Sie hier >
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 | Kartellrecht: Nicht jedes Preisgespräch ist rechtswidrig
Hersteller dürfen Händlern keine Wiederverkaufspreise vorgeben. Das OLG Düsseldorf hat jedoch klargestellt: Nicht jeder Hinweis auf die gewünschte Preisstrategie des Herstellers ist unzulässig. Ist der Abnehmer mächtiger als der Lieferant, gelten höhere Anforderungen an die Annahme einer kartellrechtswidrigen Druckausübung des Lieferanten. mehr >
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 | Sonderzulassungen von Medizinprodukten
Die Coronakrise zeigt, welchen immensen Stellenwert die ausreichende Versorgung von Gesundheitseinrichtungen und Apotheken mit Medizinprodukten hat. Nicht überall konnten Hersteller zugelassener Medizinprodukte die erhöhte Nachfrage z.B. nach Atemschutzmasken und Beatmungsgeräten befriedigen. Eine mögliche Lösung gegen drohende Engpässe stellen sog. Sonderzulassungen für Medizinprodukte dar. mehr >
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 | Sozialschutz-Paket II – Mündliche Gerichtsverhandlung bleibt, aber Videoschaltung zugelassen
Mit Wirkung zum 29. Mai 2020 sind die Regelungen des „Sozialschutz-Pakets II“ in Kraft getreten, mit dem das Kurzarbeitergeld erhöht, Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet und die Bezugszeit von Arbeitslosengeld verlängert worden sind. Daneben sieht das Gesetz Änderungen am ArbGG und SGG vor. mehr >
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Corona-Warn-App und Arbeitsverhältnis
Am 16. Juni 2020 ist die „Corona-Warn-App“ der deutschen Bundesregierung freigeschaltet worden. Über das Thema Datenschutz hinaus stellen sich wegen der Verwendung der App auch arbeitsrechtliche Fragen. mehr >
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 | Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (Update)
Im „Sozialschutz-Paket II“ vom 20.05.2020 hat der Gesetzgeber den Umfang der bei Kurzarbeit zu gewährenden Leistungen verbessert. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die von der Kurzarbeit besonders betroffenen Arbeitnehmer*innen soweit wie möglich abgefedert werden. mehr >
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Wir trauern um unseren langjährigen Sozius Dr. Eberhard Frhr. von Rummel
Dr. Eberhard von Rummel war von 1972 bis 2019 als Rechtsanwalt in unserem Freiburger Büro tätig. Seine Arbeitsgebiete lagen in den Bereichen des Öffentlichen Rechts mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht, des Privaten Baurechts und nicht zuletzt – dank seiner Beherrschung zahlreicher Fremdsprachen – im Ausländischen und Internationalen Recht. Mit besonderer Freude wirkte Eberhard von Rummel als Schiedsrichter an zahlreichen internationalen Schiedsverfahren mit. mehr >
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„Deutschlands beste Anwälte 2021“ – FGvW von „Best Lawyers“ empfohlen
Einmal jährlich befragt der US-Verlag „Best Lawyers“ Wirtschaftsanwälte nach ihren Empfehlungen aus anderen Kanzleien. Die Ergebnisse liegen jetzt vor, und wir freuen uns über das Ergebnis: 27 Anwälte aus unserer Kanzlei gehören zu den „Best Lawyers“ Deutschlands, darunter acht erstmals nominierte Partner. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Dr. Alexander Hartmann aus unserem Berliner Büro an der Reihe. mehr >
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