 | wie man mit Krisen umgeht, ist auch eine Frage der Einstellung. Als Kontrastprogramm zu täglichen Horrormeldungen über die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die zweifellos viele Unternehmen und die ganze Wirtschaft hart trifft, wollen wir einen Unternehmer – langjähriger Mandant unserer Sozietät – zu Wort kommen lassen, der Optimismus und Energie ausstrahlt. Ihm gehört ein Busreiseunternehmen, mit dem er und seine Busfahrer das ganze Jahr über unterwegs sind, bis zum Nordkap, nach Wladiwostok und Patagonien. Normalerweise. In Zeiten von Corona sind die Busse stillgelegt; die Fahrer sind in Kurzarbeit; die Damen aus dem Büro bearbeiten Stornierungen und versuchen ihrerseits, gebuchte Hotels, Fähren, Reiseleiter und Restaurants zu vertrösten. Eigentlich eine unerfreuliche Situation. Anstatt zu jammern und sich zu bemitleiden, kam unser Busreiseunternehmer dieser Tage freudestrahlend bei uns an: Die ersten Buchungen für seine Reise nach Portugal im November seien eingetroffen. Statt nach Andalusien fahre er jetzt mal nach Görlitz. Aus den Bussen lasse er jede zweite Reihe ausbauen, um ausreichende Abstände zu gewährleisten. Von der Landesregierung gebe es während des Reise-Lockdowns 15.000 Euro je stillgelegtem Bus. Mit Kurzarbeitergeld und treuen Gästen, die bei abgesagten Reisen Gutscheine für die Zukunft akzeptiert hätten, lasse sich die Krise überleben. Der Busunternehmer ist dankbar für die staatliche Unterstützung und für das besonnene Krisenmanagement unserer Regierung, die schlimme Szenen wie in Norditalien oder in den USA verhindert hat. In den USA, einem der reichsten Länder der Welt, hat die Zahl der Covid-19-Toten die 100.000 überschritten. Wie es in viel ärmeren Ländern aussieht, mag man sich gar nicht vorstellen.
Auch wenn die Krise noch nicht vorbei ist: Wir haben sie bisher vergleichsweise gut überstanden. Lassen Sie uns die Chancen nutzen, die darin stecken: Die Entdeckung des Homeoffice und die damit verbundenen Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitswelt, in der nicht Präsenz zählt, sondern das Ergebnis. Die Entdeckung der Videokonferenzen und der Verzicht auf viele Geschäftsreisen mit unproduktiver Zeit auf Flughäfen, Bahnhöfen und in Taxen. Aber auch: Die Wiederentdeckung des persönlichen Kontakts, denn die letzten Wochen haben uns gelehrt, wie wichtig und schön auch persönliche Treffen sein können. Homeoffice, Videokonferenzen, kleinere Bürogebäude und reduzierte Reisetätigkeiten sind nicht nur kostensparend, sondern auch enorm klimafreundlich. Wir sollten auch künftig bewusster als bisher auf den eigenen CO2-Fußabdruck achten. Und dann natürlich die Digitalisierung aller Unternehmens- und Lebensbereiche: Unternehmen, die jetzt nicht dabei sind, werden sich künftig ganz schwer tun. Das gilt für Maschinenbauer genauso wie für Einzelhändler, aber auch für Stadtplaner, Schulen und Universitäten – und Anwaltskanzleien.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie gut durch diese Zeit kommen, dass Sie optimistisch bleiben – und gesund sowieso!
Herzliche Grüße
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Virtuelles Eröffnungsfest unseres Berliner Büros am 17. Juni mit Prof. Dr. Lars Feld, dem Chef der Wirtschaftsweisen
Am 1. Mai 2020 haben wir unser neues Büro in Berlin eröffnet. Das möchten wir feiern. Zum virtuellen Opening am 17. Juni haben wir Prof. Dr. Lars Feld, den Chef der Wirtschaftsweisen, eingeladen. Er spricht über „Die Corona-Krise und ihre wirtschaftlichen Folgen - Herausforderungen für das deutsche Wirtschaftsmodell“. Näheres hier >
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Aktienrecht: Kündigung eines Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund
Bestehen Dienstverhältnisse eines Vorstandes zu einer Muttergesellschaft und einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, können Pflichtverletzungen gegenüber der einen Gesellschaft auch Kündigungsgründe für das Dienstverhältnis gegenüber der anderen darstellen. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Temporäre betriebliche Mitbestimmung 4.0: Von der Ministererklärung zum Gesetz – geplante Änderungen für die „digitale Mitbestimmung“
Die betriebliche Mitbestimmung und die damit zusammenhängende Stimmbildung durch die Gremien mittels Video- oder Telefonkonferenzen scheitert in den Unternehmen derzeit nicht an den technischen Möglichkeiten, sondern einer gesetzlichen Grundlage. Die Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung sehen die Möglichkeit der Abhaltung digitaler Sitzungen und Entscheidungsfindung vor. In Zeiten von Corona stellt dies ein Hindernis in der Arbeit der Arbeitnehmervertretungen dar. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Darlegungs- und Beweislast bei Benachteiligung nach § 78 Satz 2 BetrVG
Eine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied darf nach § 78 Satz 2 BetrVG zu keiner Benachteiligung im beruflichen Aufstieg führen. Bisher ist jedoch unklar, welchen Grad der Wahrscheinlichkeit ein Betriebsratsmitglied für eine hypothetische Karriere vortragen muss. Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die angestrebte Karriere möglich und wahrscheinlich sein muss. mehr >
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Arbeitsrecht: „Crowdworker“ sind keine Arbeitnehmer
Durch eine Vereinbarung eines so genannten „Crowdworkers“ mit dem Betreiber einer Internetplattform wird kein Arbeitsverhältnis begründet, wenn die Vereinbarung keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält. So entschied das Landesarbeitsgericht München in einer aktuellen Entscheidung. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Schadensersatz wegen Aufklärungsverschulden bei Entgeltumwandlung
Dem Arbeitgeber obliegt zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen; bei Erteilung von Auskünften ohne Verpflichtung müssen diese jedoch richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber nach einem aktuellen Urteil des BAG für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. mehr >
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 | Baurecht: Baumängel verjähren, auch wenn die Abnahme verweigert wird
Die fünfjährige Verjährungsfrist für Baumängel beginnt auch dann, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert. mehr >
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Energierecht: Neue Grenzen für dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme in Kundenanlagen
Dezentrale Energieversorgung mit Strom und Wärme ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Energiewende. Nun hat der Bundesgerichtshof festgelegt, bis zu welcher Größe die Betreiber sogenannter Kundenanlagen noch von den Privilegien profitieren, mit denen der Gesetzgeber Investitionen fördern will. mehr >
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 | Gesellschaftsrecht: Zur Vermutung der Gesellschaftereigenschaft bei Eintragung in der Gesellschafterliste
Wer in der Gesellschafterliste einer GmbH eingetragen ist, kann Gesellschafterrechte ausüben. Wer nicht eingetragen ist, kann nicht durch Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen werden. Das OLG Brandenburg hat sich in einer neuen Entscheidung zur Vermutungswirkung der Gesellschafterliste geäußert. mehr >
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 | GmbH-Recht: Tod des Alleingesellschafter-Geschäftsführers – Wie geht es weiter?
Sind der alleinige Geschäftsführer einer GmbH und alle in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter verstorben, kann ein Notgeschäftsführer zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH bestellt werden. mehr >
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 | GmbH-Recht: Beraterverträge mit Ex-Geschäftsführern einer GmbH
Scheidet der Geschäftsführer einer GmbH aus, hat das Unternehmen vielfach ein großes Interesse daran, sich dessen Erfahrungen, Kenntnisse, Kontakte und strategisches Know-how zu erhalten. Oft wird dann ein Beratervertrag mit dem Ex-Geschäftsführer abgeschlossen. Für den Abschluss des Beratervertrags mit dem Ex-Geschäftsführer ist nicht der neue bzw. verbleibende Geschäftsführer zuständig, sondern die Gesellschafterversammlung. mehr >
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GmbH-Recht: Wettbewerbsverbote für Gesellschafter
Gesellschafter einer GmbH haben – genau wie Geschäftsführer – Zugang zu Geschäftsgeheimnissen, Kontakten und Know-How der Gesellschaft. Es stellt sich daher die Frage, ob sie diese Informationen auch für eigene (Konkurrenz-) Unternehmungen nutzen dürfen oder ob ihnen das untersagt werden kann. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht, wohl aber allgemein anerkannte Grundsätze. mehr >
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 | Handelsrecht: Sind für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter die Zivil- oder Arbeitsgerichte zuständig?
Werden Ansprüche gegen einen Handelsvertreter gerichtlich geltend gemacht, stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit der Gerichte: Ist der Handelsvertreter als Arbeitnehmer zu qualifizieren, sind die Arbeitsgerichte zuständig; andernfalls die Zivilgerichte. Maßgebend für die Einordnung als selbständiger Handelsvertreter oder unselbständiger Arbeitnehmer sind die Umstände des Einzelfalls. Dies hat zuletzt das OLG München entschieden. mehr >
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 | Markenrecht: Der Kampf des BGH gegen Markentrolle
Der BGH hat entschieden, dass sogenannte „Markentrolle“ keine Ansprüche aus Unterlassungserklärungen geltend machen können, wenn sie eine Vielzahl von Marken ohne ernsthaften Benutzungswillen anmelden, um später Dritte mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen. mehr >
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 | Steuerrecht: Berücksichtigung finaler Verluste von EU-Tochtergesellschaften
Verluste ausländischer Tochtergesellschaften können bei der inländischen Muttergesellschaft allenfalls bei finalen Verlusten und der Nachbildung der Voraussetzungen einer Organschaft berücksichtigt werden. mehr >
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 | Wettbewerbsrecht: Platform-to-Business-Verordnung: Neue Anforderungen an Online-Plattformbetreiber
Bewertungs- und Vergleichsportale sowie Suchmaschinen sind in der (Online-)Welt selbstverständlich geworden. Mit Wirkung zum 12. Juli 2020 gilt die „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ (P2B-VO 2019/1150/EU), die neue Anforderungen an Anbieter von Vermittlungsdiensten stellt. mehr >
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 | Arbeitsschutz
Die Corona-Pandemie trifft das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben gleichermaßen, sie betrifft insbesondere jegliche wirtschaftliche Aktivität und damit die ganze Arbeitswelt. Das BMAS hat daher am 16.04.2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID-19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. mehr >
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 | COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV
Auf Grund des § 14 Abs. 4 des ArbZG, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 2020 angefügt worden war, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit am 07.04.2020 die bis zum 30.06.2020 befristete Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) erlassen. mehr >
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Beschäftigtendatenschutz nicht durch Coronavirus infiziert
Arbeitgeber fragen vermehrt an, ob und wie personenbezogene Daten von Mitarbeitern sowie Gästen und Besuchern bei im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden Maßnahmen verarbeitet werden können. Diese beziehen sich im Wesentlichen um die Aspekte „Erhebung von Gesundheitsdaten“ sowie „Homeoffice“. Fragen und Antworten zu diesem Themenbereich finden Sie hier >
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 | Force Majeure – nach deutschem, französischem und US-amerikanischem Recht
Die COVID-19-Pandemie hat Auswirkungen auf unser gesamtes Leben und alle Bereiche der Wirtschaft. Wenn es darum geht, ob vor dem Hintergrund der Pandemie Verträge erfüllt oder angepasst werden müssen, fällt regelmäßig das Stichwort „höhere Gewalt“ bzw. „Force Majeure“. In diesem Beitrag möchten wir das Verständnis und die Rechtsfolgen von Force Majeure im deutschen, französischen und US-amerikanischen Recht darstellen. mehr >
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 | GmbH-Gesellschafterversammlungen in Zeiten von COVID-19
Gesellschafterbeschlüsse sollen im Regelfall in Präsenzversammlungen gefasst werden, um den Meinungsaustausch zwischen den Gesellschaftern zu ermöglichen. Doch die Versammlungs- und Kontaktbeschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie erschweren nach wie vor die Abhaltung physischer Gesellschafterversammlungen. Wie können GmbH-Gesellschafter daher in nächster Zeit Beschlüsse fassen? mehr >
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 | Unsere COVID-19-Seite wird regelmäßig aktualisiert. Bitte schauen Sie immer mal wieder auf diese Seite und wenden Sie sich bei Ihren Fragen direkt an Ihren Ansprechpartner. Und das Wichtigste: Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
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 | FGvW wächst erneut in Frankfurt: Dr. Hannes Reiher verstärkt Bau- und Immobilienrecht
Wir bauen unsere bundesweite Real-Estate-Praxis weiter aus. Dr. Hannes Reiher (39), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, verstärkt zum 1. Mai 2020 unseren Frankfurter Standort als Local Partner. Erst im April war der Rechtsanwalt und Notar Dr. Christoph Börskens als Partner in unsere Immobilienrechtspraxis um Dr. Tom Erdt in Frankfurt gewechselt. mehr >
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WTR zeichnet FGvW-Markenrechtspraxis aus
Das Markenrechts-Team von Friedrich Graf von Westphalen & Partner ist erstmals in das Ranking der 1000 weltweit führenden Experten für Markenrecht aufgenommen worden. Das jährlich erscheinende „WTR 1000 - The World's Leading Trademark Professionals“ der Zeitschrift World Trademark Review gehört zu den wichtigsten internationalen Auszeichnungen im Bereich Intellectual Property. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung! mehr >
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 | FGvW gehört zu den führenden Anwaltskanzleien im Erbrecht
Welche Kanzleien sind in ihrem Fachbereich führend? Capital und das Marktforschungsinstitut Statista haben die gefragt, die es wissen müssen: Mehr als 4.000 Anwälte haben ihre fähigsten Kollegen empfohlen. In der Rubrik Erbrecht gehört Friedrich Graf von Westphalen deutschlandweit „zu den Besten ihrer Zunft“. mehr >
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 | brand eins-Ranking: FGvW gehört zu den besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland
Auf welche Anwälte ist Verlass? Wer kennt sich in welchem Rechtsgebiet besonders gut aus? Und wer hat sich bei Kollegen und Kunden einen guten Namen gemacht? Das Rechercheinstitut statista hat dazu in Kooperation mit der Wirtschaftszeitschrift brand eins eine groß angelegte Befragung durchgeführt und ausgewertet: FGvW befindet sich wiederum unter den 100 besten Wirtschaftskanzleien. Mit vier (von vier möglichen) Sternen gehören wir zu den oberen 25% der überdurchschnittlich häufig empfohlenen Kanzleien. mehr >
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 | Aus eigener Feder: Handbuch zum GmbH-Recht
Eine detaillierte und verständliche Darstellung des kompletten Rechts der Gesellschaftsform der GmbH – von der Errichtung einer GmbH über Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern bis zur Änderung des Gesellschaftsvertrags und Auflösung der Gesellschaft. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Stefan Mössner, unser IT-Leiter, an der Reihe. mehr >
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