 | Aachen ist zu recht Namensgeber des gestern abgeschlossenen „Vertrags von Aachen“. Schon der dort alljährlich verliehene Karlspreis, mit dem Persönlichkeiten und Institutionen ausgezeichnet werden, die sich um Europa und die europäische Einigung verdient gemacht haben, gibt Aachen seit Jahren europäische Strahlkraft. Namensgeber des Preises ist Karl der Große, der als erster Einiger Europas gilt und der Ende des achten Jahrhunderts Aachen zu seiner Lieblingspfalz wählte. Im Mai 2018 wurde der prestigeträchtige Karlspreis Emmanuel Macron für sein Europa-Engagement verliehen; die deutsche Kanzlerin hielt die Laudatio und sagte – viel beachtet: „Europa muss sein Schicksal selbst in die Hand nehmen“. Und jetzt also die Adelung der Stadt durch den „Vertrag von Aachen“.
Der neue deutsch-französische Vertrag ergänzt den Élysée-Vertrag, den Konrad Adenauer und Charles de Gaulle am 22. Januar 1963 in Paris unterschrieben haben. Dieser Vertrag war seinerzeit ein Meilenstein: Nach zwei Weltkriegen und Jahrzehnten der Erbfeindschaft schuf er die Basis für die Aussöhnung und Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich. Aus einer Konfrontation beider Länder, die Europa immer wieder in Krieg und Zerstörung gestürzt hat, wurde der Motor der europäischen Einigung. Emmanuel Macron hatte sich schon zu Beginn seiner Präsidentschaft vorgenommen, Schwung in die Beziehung zu bringen: Im September 2017 in seiner Rede an der Pariser Sorbonne regte er an, einen neuen deutsch-französischen Vertrag zu schließen. Jetzt ist es soweit. Und einige Vereinbarungen im Aachener Vertrag lassen aufhorchen:
- Die Regierungen streben eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und einheitliche – hohe – Regierungsstandards für das Finanzwesen an.
- Wissenschaftler aus beiden Ländern sollen sich im Rahmen eines „deutsch-französischen Zukunftswerks“ mit dem digitalen Wandel der Gesellschaften befassen.
- Die grenzüberschreitende Infrastruktur wird ausgebaut, insb. durch einen besser koordinierten öffentlichen Nahverkehr und neue Brücken.
- Die Grenzregionen sollen zweisprachig werden. Eine gute Nachricht für deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter und Auszubildende aus Frankreich gewinnen möchten.
- Wenn es darum geht, Hindernisse bei grenzüberschreitenden Vorhaben zu beseitigen, erhalten die Grenzregionen eine gewisse Autonomie: Bei Bedarf sollen „angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschließlich Ausnahmeregelungen vorgesehen werden“. Das klingt nach Sonderwirtschaftszonen, in denen mit bürokratischen Erleichterungen experimentiert wird und die – nach dem erfolgreichen Praxistest – dann aufs ganze Land ausgedehnt werden.
Berlin und Paris haben sich bereits auf eine Liste von 15 gemeinsamen Vorhaben geeinigt, die den „Startschuss zur Umsetzung des Aachener Vertrags“ geben sollen.
Wir freuen uns über dieses Signal für einen europäischen Aufbruch und einige regionale Aspekte: vor allem die Bahnverbindung Colmar-Freiburg, die gemeinsame Entwicklung eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung und die Kooperation der oberrheinischen Universitäten im Rahmen von EUCOR liegen den Freiburgern unter uns nahe. Naja, und „needless to say“, dass der Vertrag von Aachen unserem Geschäftsführenden Partner Carsten Laschet als gebürtigem Aachener besonders am Herzen liegt …
Wir wünschen diesem Projekt den größtmöglichen Erfolg – und Ihnen frohe Lektüre!
Ihre
Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner
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Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht
 | Rechtliche Neuerungen 2019
Auf Unternehmen und Unternehmer kommen 2019 wieder einige rechtliche Neuerungen zu. Hier geben wir Ihnen einen Überblick. Inhaltliche Schwerpunkte sind das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, das "dritte Geschlecht", das Vergaberecht und einiges mehr. mehr >
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 | Arbeitsrecht: Kürzung der Hinterbliebenenversorgung keine Altersdiskriminierung
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts liegt keine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn eine Versorgungsregelung vorsieht, dass die Hinterbliebenenversorgung eines jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschied der Ehegatten um 5 % gekürzt wird. mehr >
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 | Kündigung wegen Verbreitung fremdenfeindlicher Bilder über WhatsApp
Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass das Versenden fremdenfeindlicher Bilder in einem WhatsApp-Gruppenchat unter Kollegen kein tauglicher Kündigungsgrund ist. mehr >
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Zuweisung von Telearbeit und außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
Ein Arbeitgeber ist nicht allein aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer einen Telearbeitsplatz zuzuweisen. Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche Arbeitsverweigerung vor. Eine aus diesem Grund ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (LAG Berlin-Brandenburg). mehr >
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 | Vertragsauslegung: Vorrang hat der Parteiwille – auch gegenüber eindeutigem Wortlaut
Unter Einbeziehung der Gesamtumstände setzt sich im Rahmen der juristischen Auslegung der Parteiwille gegenüber dem eindeutigen Wortlaut durch (LAG Rheinland-Pfalz). Sorgfältige Formulierungen können dazu beitragen, Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden. mehr >
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 | Risiko der strengen Ausfallhaftung beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen
Vorsicht beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen: Mit der Gesellschafterstellung übernimmt ein Erwerber auch die Ausfallhaftung des Veräußerers für das gesamte Stammkapital – der BGH verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Kapitalaufbringung. mehr >
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 | Insolvenzverwalter nicht zum Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung befugt
Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und daher nicht befugt, eine Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen. Eine Ausweitung der Vorschrift kommt aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht in Betracht. mehr >
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Kaufrecht: Wann kann der Käufer bei Gewährleistungsfall zwischen Reparatur und Neulieferung wählen?
Bei einem Sachmangel kann der Käufer zwischen Reparatur und Neulieferung wählen. Er ist dabei nicht an sein erstes Nacherfüllungsverlangen gebunden, sondern kann sich vor Erfüllung noch die andere Art der Nachbesserung aussuchen. Diese starke Position des Käufers kann vertraglich abgeschwächt werden. mehr >
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 | M&A: MAC-Klausel in Anteilskaufvertrag erstmals von US-Gericht bestätigt
Im Rahmen von Unternehmenskäufen wird häufig über sog. MAC-Klauseln gestritten. In der Praxis sind MAC-Fälle (Material Adverse Changes) hingegen selten. Nun hat erstmals ein US-Gericht die Voraussetzungen für einen Rücktritt des Käufers wegen einer wesentlichen Verschlechterung des Unternehmenswertes zwischen „Signing“ und „Closing“ bejaht. Welche Folgen hat das Urteil für die Praxis? mehr >
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 | Sind Stiftungen noch ein Modell für die Zukunft?
In Baden-Württemberg gibt es derzeit 3.329 Stiftungen. Die Niedrigzinsen führen zu geringen Erträgen und gefährden damit die Erfüllung der Stiftungszwecke. Gibt es Wege aus dieser Krise? mehr >
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 | Versicherungsrecht: Schutz vor Hacker-Angriffen durch Cyberversicherungen
Nicht zuletzt durch die aktuellen Hacker-Angriffe auf deutsche Politiker ist das Thema „Cyberrisiken“ in aller Munde. Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Damit einher geht auch eine Kriminalitäts- und Risikoverlagerung in die digitale Welt. Unternehmen können durch Hacker-Angriffe wirtschaftlich schwer geschädigt werden und sind oftmals nicht, oder nur unzureichend, geschützt. mehr >
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 | Marken und Designs: Europäische Schutzrechte nach dem Brexit
Sofern nicht noch ein grundlegender Sinneswandel stattfindet, wird Großbritannien am 29. März 2019 aus der Europäischen Union austreten. Eines der vielen Themen, das im Anschluss daran zu lösen ist, sind die europäischen Schutzrechte, insbesondere europäische Marken und Designs. Was passiert nach dem 29. März 2019 mit dem Schutz dieser Rechte in Großbritannien? mehr >
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 | Brexit: Rettung der Limited durch Änderung des Umwandlungsgesetzes?
Harter Brexit oder Austrittsabkommen – während das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland noch um die Austrittsmodalitäten ringt, war der deutsche Gesetzgeber nicht untätig: Die jüngste Änderung des Umwandlungsgesetzes soll Limiteds mit Sitz in Deutschland die Umwandlung in eine deutsche Rechtsform erleichtern. mehr >
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Brasilien Insider Teil 3: „Exigência“ oder Anforderungen des Handelsregisters
Eine Gesellschaft („Sociedade Limitada“) wird gegründet und besteht als juristische Person, sobald ihren Gesellschaftsvertrag („contrato social“) im Handelsregister („Junta Comercial“) eingetragen ist. Wann immer die Aktionäre beabsichtigen, eine der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags zu ändern oder ihre Anteilen abzutreten, muss die Satzung durch eine Gesellschaftsvertragsänderung ("alteração contratual") oder durch eine Hauptversammlung („assembleia geral“) geändert werden. mehr >
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Top-100-Kanzlei: Unternehmensjuristen empfehlen FGvW
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) erstellt alljährlich die Studie „kanzleimonitor.de" und präsentiert darin Anwaltskanzleien für Unternehmen aller Branchen und Größen. Wir freuen uns über Empfehlungen in den Bereichen Aktien- & Konzernrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilien- und Baurecht, Insolvenzrecht, Produkthaftung, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. mehr >
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 | Aktuelle Neuerscheinung: Europäische Aktiengesellschaft SE, 3. Auflage 2019
Unsere Partner Gerhard Manz, Dr. Barbara Mayer und Dr. Albert Schröder sind Herausgeber und Autoren dieses aktuellen Kommentars. Die Neuauflage berücksichtigt die umfänglichen Neuerungen im Europäischen Gesellschaftsrecht, Reformen des deutschen Aktiengesetzes und Umwandlungsgesetzes sowie neue Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Ebenfalls dargestellt sind die voraussichtlichen Folgen eines Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) auf die SE. mehr >
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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Jonas Sandrock aus unserem Kölner Büro an der Reihe. mehr >
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