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Die Krankenhausreform

Die vom Bundestag und nun auch vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform markiert einen entscheidenden Schritt zur Neuordnung der stationären Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit weitreichenden Änderungen will die Bundesregierung die Qualität und Effizienz der Krankenhauslandschaft verbessern.

Hintergrund und Zielsetzung der Reform

Die Krankenhauslandschaft in Deutschland zeichnet sich durch eine hohe Dichte an Kliniken und Betten aus, wobei sich viele Krankenhäuser in einer angespannten wirtschaftlichen Lage befinden. Ziel der Reform ist es, eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig überflüssige Eingriffe zu vermeiden.

Um die stationäre Versorgung zukunftsfähig zu gestalten, setzt die Reform unter anderem auf folgende Hauptziele:

  • Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung
  • Qualitätssteigerung: Einführung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards zur Verbesserung der Behandlungsergebnisse.
  • Finanzielle Stabilisierung: Änderung des Vergütungssystems durch Einführung von Vorhaltepauschalen, die 60% der Finanzierung ausmachen sollen, um den ökonomischen Druck auf Kliniken zu mindern.

Die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung soll erreicht werden, indem die Krankenhäuser nicht länger „Gemischtwarenläden“ bleiben, wie sie teilweise in dem Zusammenhang genannt werden. Dazu soll eine wohnortnahe Grundversorgung in Krankenhäusern sichergestellt und sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen entwickelt werden. Diese Einrichtungen sollen die wohnortnahe medizinische Versorgung durch die Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen sicherstellen und entwickeln sich regelmäßig aus dem stationären Bereich, insbesondere durch Umwandlung bestehender Krankenhäuser, können sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen entwickeln.

Die Qualitätssteigerung soll dadurch erreicht werden, dass künftig nur noch solche Krankenhäuser Leistungen erbringen dürfen, die über die entsprechende technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie die erforderlichen Fachdisziplinen für die Vor-, Mit- und Nachbehandlung verfügen. Leistungen sollen also künftig nur noch dort erbracht werden, wo die entsprechende technische Ausstattung und das entsprechend ausgebildete Personal vorhanden sind.

Dazu wird das medizinische Leistungsspektrum der Krankenhäuser künftig in einem ersten Schritt in 65 Leistungsgruppen abgebildet. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Mindestqualitätsanforderungen versehen, die erfüllt sein müssen, damit ein Krankenhaus von der zuständigen Landesbehörde in die jeweilige Leistungsgruppe eingruppiert werden kann. Die Zuweisung der Leistungsgruppe ist grundsätzlich auf maximal drei Jahre zu befristen und mit Auflagen zur Qualitätsverbesserung zu verbinden.

Regionale Versorgung und Qualitätsstandards kleinerer Krankenhäuser in ländlichen Regionen sollen Sonderregelungen erhalten, um die wohnortnahe Grundversorgung sicherzustellen. Fachärzte in Krankenhäusern sollen künftig auch ambulant tätig sein dürfen, wodurch Wege zu Fachpraxen entfallen. Gleichzeitig können für diese Häuser gelockerte Qualitätsvorgaben gelten, jedoch nur wenn diese Häuser für die Grundversorgung der Region wichtig sind und auch dann nur in geringem Umfang.
Das System der Fallpauschalen habe die Krankenhäuser zu stark gegenüber ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser seien von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.

Zur finanziellen Stabilisierung der angeschlagenen Krankenhäuser soll das bisherige Fallpauschalensystem durch ein duales Modell ersetzt werden. Während künftig 60 Prozent der Finanzierung über Vorhaltepauschalen abgedeckt werden, verbleiben 40 Prozent bei den bisherigen leistungsbezogenen Entgelten. Diese Umstellung soll die Krankenhäuser entlasten. Sie sollen von dem finanziellen Druck befreit werden, immer mehr Fälle erbringen zu müssen, um genügend Umsatz zu generieren. Durch die Vorhaltepauschale erhalten die Krankenhäuser auch dann Mittel, wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Damit soll ihre Existenz gesichert werden. Außerdem soll verhindert werden, dass medizinisch unnötige Eingriffe vorgenommen werden.

Kritische Stimmen und Herausforderungen

Die Reform stößt auf Widerstand, insbesondere von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die eine "kalte Marktbereinigung" befürchtet. Kritiker warnen vor einer Ausdünnung der Versorgung im ländlichen Raum und einem möglichen Schließen kleinerer Kliniken. Außerdem sei die Finanzierung für die Übergangszeit weitestgehend ungeklärt, zwar wird es einen Übergangsfond von rund 50 Millionen Euro geben, aber die gesetzlichen Krankenkassen gehen von „erheblichen Mehrkosten" aus. Die Politik entgegnet dem, dass das Kliniksterben auf dem Land durch die Reform durch die Vorhaltepauschale gerade verhindert wird.

Fazit und Ausblick

Die Krankenhausreform stellt eine tiefgreifende Veränderung der deutschen Gesundheitslandschaft dar. Ihr Erfolg wird wesentlich davon abhängen, wie die Einteilung in die 65 Leistungsgruppen umgesetzt wird und inwieweit die Interessen der verschiedenen Akteure in Einklang gebracht werden können. Die Ablösung des Fallpauschalensystems durch ein duales Modell erscheint zunächst sinnvoll, um die Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen, Krankenhäuser zu entlasten und die Qualität durch spezialisierte Zentren zu sichern. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob gerade die notleidenden Krankenhäuser, die erhalten bleiben sollen, ausreichend finanzielle Mittel erhalten.

Die Reform soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Neuerungen sollen schrittweise umgesetzt werden. So sollen die Länder bis Ende 2026 ihre Kliniken in Leistungsgruppen einteilen können.

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