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Update-Pflicht nach neuem Kaufrecht: Immer up to date

Ein besonderes Schmankerl im neuen Kaufrecht ist die Aktualisierungspflicht für digitale Elemente. Interessanterweise schuldet der Verkäufer dem Kunden ein Update von Navigationssoftware und Co. – obwohl er nicht wirklich Einfluss darauf hat.

Die Digitalisierung gehört sowohl in der Automobilbranche als auch in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens zum Alltag. Daher hat die Europäische Kommission die Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 sowie die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen erlassen. Nach der Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht gelten die Änderungen seit dem 01.01.2022 auch in Deutschland – und lösen bei Autohäusern Handlungsbedarf aus.

Neu ist, dass der Kfz-Händler nun von Gesetzes wegen verpflichtet ist, beim Verkauf von Fahrzeugen mit digitalen Elementen oder Produkten an einen Verbraucher die erforderlichen Aktualisierungen bzw. Updates zur Verfügung zu stellen. Beispiele für digitale Elemente oder Produkte sind etwa Navigationssoftware, Unterhaltungselektronik im Fahrzeug oder die Vernetzung mit Streamingdiensten oder mit anderen Fahrzeugen.

Den vollständigen Artikel können Sie im Kfz-Betrieb nachlesen.

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