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Neue Vertikal-GVO seit 01.06.2022 – Keine Angst vor der GVO

Die neue Vertikal-GVO ist als Update in Sachen Marktveränderungen zu sehen und zeigt positive Tendenzen für den Handel. Besonders erfreulich ist, dass die europäische Kommission klare Regeln für Agenturverträge formuliert hat.

Die europäische Kommission hat am 10.05.2022 die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) veröffentlicht. Sie ist am 01.06.2022 in Kraft getreten und gilt für die nächsten zwölf Jahre. Ziel der neuen Vertikal-GVO ist es, die bisherigen Vorschriften an die Entwicklungen im Markt anzupassen, der sich in den letzten Jahren durch die stetige Zunahme des E-Commerce und der Onlineplattformen verändert hat. Das überarbeitete Regelwerk soll den Unternehmen eine bessere Orientierungshilfe, insbesondere bei Themen wie dem dualen Vertrieb und dem Informationsaustausch, bieten, die auf eine noch stärkere Digitalisierung in den kommenden Jahren ausgelegt ist. Aber auch mit den Fragen eines Agenturvertriebs hat sich die EU-Kommission verstärkt inhaltlich auseinandergesetzt, da sich das traditionelle Vertragshändlermodell zukünftig weiter in ein Agenturmodell umwandeln wird. Allein in Deutschland haben bereits zahlreiche Hersteller angekündigt, Agentursysteme für den Automobilhandel einzuführen, sofern sie es nicht bereits getan haben.

So stellt die EU-Kommission nunmehr in ihren umfangreichen Erläuterungen in den Vertikal-Leitlinien klar, dass die Voraussetzungen für die Annahme eines echten Agenturvertrags, der nicht mehr unter die Grenzen des Kartellrechts fällt, eng auszulegen sind. Diesbezüglich lässt sich der Randnummer 33 der Vertikal-Leitlinien entnehmen, dass von einem echten Agenturvertrag nur dann ausgegangen werden kann, wenn der Agent keine Risiken und die daraus resultierenden Kosten zu tragen hat. Hat hingegen der Agent marktspezifische Investitionen in Ausrüstung, Räumlichkeiten, Ausbildung des Personals oder Werbung zu tätigen oder für die Kosten der Lagerhaltung und des Transports einzustehen, so fällt der Hersteller unter die Vertikal-GVO.

Den vollständigen Artikel können Sie im Kfz-Betrieb nachlesen.

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