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FGvW zahlt nichtanwaltlichen Beschäftigten zusätzliche Prämie

Unseren bundesweit rund 120 nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlen wir in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer kindergeldberechtigen Kinder noch in diesem Jahr eine zusätzliche Prämie von bis zu 3.000 Euro. Auch Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und studentische MitarbeiterInnen werden im Wege der zusätzlichen Zahlung unterstützt. Die Zahlung wollen wir unabhängig von etwaigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Befreiungen leisten.

„Der Krieg in der Ukraine sorgt für stark steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise“, begründet Carsten Laschet, Sprecher der Geschäftsführung, den Beschluss der Sozietät. „Die damit verbundenen realen Einkommensverluste werden insbesondere für unsere nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell zu einer immer höheren Belastung. Ihnen gegenüber sehen wir uns in einer besonders großen sozialen Verantwortung, der wir in unserer Rolle als Arbeitgeber Rechnung tragen wollen.“

„Ob für die zusätzliche Zahlung eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Privilegierung besteht, war für unsere Entscheidung nicht ausschlaggebend“, ergänzt Dr. Sabine Schröter, die seit Juni 2022 als geschäftsführende Partnerin den Bereich Personal verantwortet. „Für unsere anwaltlichen Beschäftigten haben wir unsere Gehaltsstruktur vor Kurzem teils deutlich verbessert. Auch werden wir hier die bestehenden Möglichkeiten eines Ausgleichs über Bonuszahlungen nutzen. Aktuell steht für uns im Vordergrund, dass wir für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei eine spürbare Entlastung schaffen – denn niemand soll in der aktuellen Situation allein gelassen werden.“

Die zusätzliche Prämie wird voraussichtlich im Dezember 2022 als Energie- und Inflationsbonus geleistet.

Kontakt:

Dr. Sabine Schröter
 

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