morton douglas markenrecht 3.jpglukas kalkbrenner markenrecht.jpg

Bekämpfung von Abmahnmissbrauch – Änderungen des UWG zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen geplant

Mit ihrem im Mai 2019 vorgelegten Regierungsentwurf zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) will die Bundesregierung der missbräuchlichen Abmahnindustrie Einhalt gebieten. Die Abmahnung nach dem UWG ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen. Sie ist allerdings missbräuchlich, wenn der Abmahnende damit in erster Linie Gebührenerzielungsinteressen verfolgt.

Erste Stellschraube ist der derzeit geltende sog. „fliegende Gerichtsstand“, wonach der Abmahnende das Gericht, vor dem er ggf. einen Prozess führen will, wählen kann. Dieser soll abgeschafft werden, damit sich Abmahner nicht bestimmte Gerichte aussuchen, die voraussichtlich eher in ihrem Sinne entscheiden.

Außerdem ist eine Einschränkung der Abmahnbefugnis von Mitbewerbern und Verbänden geplant. Hintergrund sind die negativen Erfahrungen mit Scheinkonkurrenten, die in einer Abmahnung eine Mitbewerberstellung behaupten, die in Wirklichkeit nicht besteht. Abmahnende Verbände sollen künftig auf einer vom Bundesamt für Justiz geführten Liste stehen, wofür u.a. Voraussetzung ist, dass sie die Interessen von mindestens 75 Mitgliedern fördern. Gerade die Mindestmitgliederzahl wurde vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) kritisiert.

Beim Handwerk und im Einzelhandel kommt das Vorhaben gut an. Die Vertreter der Verbraucher- und Einzelhandelsverbände im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz begrüßten die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Diese ist gerade auch im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nötig: Ob Datenschutzverstöße überhaupt abmahnfähig sind, ist derzeit unklar und daher vom Gesetzgeber zu entscheiden. Der DIHK empfiehlt, DSGVO-Verstöße vom Anwendungsbereich des UWG auszunehmen und deren Verfolgung damit den betroffenen Personen und Datenschutzbehörden zu überlassen.  Im Dezember 2019 forderten mehrere Verbände den Rechtsausschuss des Bundestages auf, das Gesetz nun zügig zu verabschieden.

Kontakt > mehr