Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

b2b-Plattform-Verordnung: Das AGB-Recht vor weitreichenden Veränderungen

Es ist ausgesprochen reizvoll der Frage nachzuspüren, wie denn Europäisches Parlament und Rat in der VO 2019/1150 die zwingenden Regeln für die Verwendung von AGB ausgestaltet haben, die mit Wirkung vom 13.07.2020 die Vertragsbeziehungen zwischen gewerblichen Nutzern und Betreibern von Online-Plattformen beherrschen werden. Noch reizvoller ist es, diese – ins deutsche Recht einzubauenden – Regeln mit denen zu vergleichen, die den b2b-Bereich nach den §§ 305 ff. BGB seit dem Inkrafttreten des AGB-Gesetzes am 01.04.1977 charakterisieren.

Den vollständigen im Betriebsberater 11.2020 erschienen Artikel finden Sie hier:

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