brasilienkanada.jpg

Registrierung von Marken in Kanada und Brasilien zukünftig einfacher

Für Unternehmen ist der Schutz ihrer Marken unerlässlich, um effektiv gegen Nachahmer und die Verwässerung der Marken vorgehen zu können. Gerade Kanada und Brasilien sind wichtige Märkte, in denen in den letzten Jahren ein gesteigertes Interesse an Markenschutz zu verzeichnen ist. Kanada ist die zehntgrößte Volkswirtschaft der Erde und die EU ihr zweitwichtigster Handelspartner. Brasilien bleibt – trotz der ins Stocken geratenen Entwicklung – ein wichtiger Markt für europäische Unternehmen in Südamerika. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass gerade in Kanada und Brasilien die Anmeldung und Registrierung von Marken erleichtert wurde.

Kanada

Seit Inkrafttreten des neuen Markengesetzes am 17. Juni 2019 ist es nun möglich, Markenschutz in Kanada auch über die Benennung bei internationalen Registrierungen (sog. „IR-Marken“) zu beantragen. Nationale Anmeldungen sind nicht mehr erforderlich. Bereits bestehende IR-Marken können nachträglich auf Kanada erstreckt werden. Dieses Verfahren ist deutlich einfacher und kostengünstiger als nationale Anmeldeverfahren beim kanadischen Amt.

Außerdem ist ab sofort die Nizzaer Klassifikation einschlägig, sodass die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, wie in den meisten anderen Ländern entsprechend klassifiziert werden.

Eine wesentliche Erleichterung stellt auch der Wegfall der Markenbenutzung als Registrierungserfordernis dar. Bislang mußte die Benutzung der Marke in Kanada nachgewiesen werden, damit diese eingetragen wurde.

Brasilien

Auch Brasilien ist Anfang des Monats dem Madrider Protokoll beigetreten, wodurch Markenschutz für Brasilien zukünftig ebenfalls über IR-Marken möglich sein wird. Ab Oktober 2019 können entsprechende Anträge bei der WIPO, die die IR-Marken verwaltet, eingereicht werden. Ebenso wie bei Kanada können bereits bestehende IR-Marken nachträglich auf Brasilien erstreckt werden. Nationale Anmeldungen sind deshalb ab Oktober auch in Brasilien nicht mehr erforderlich.

Eine wesentliche Änderung in den Anmeldeverfahren wird die Möglichkeit von „multi-class applications“ sein. Bisher mußte in Brasilien eine Marke pro Klasse angemeldet werden. Durch die Gesetzesänderung können nun mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen Gegenstand einer einzigen Anmeldung sein. Dadurch werden die Kosten für Markenanmeldungen in Brasilien deutlich verringert.

Fazit

Bisher wurde von Markenanmeldungen in Kanada und Brasilien häufig auf Grund der aufwändigen Verfahren sowie der vergleichsweise hohen Kosten abgesehen. Die Vereinfachung der Anmeldeverfahren sowie die dadurch deutlich reduzierten Kosten sollten für international tätige Markeninhaber Anlass sein, ihr Portfolio auf Schutzrechtslücken in Kanada und Brasilien zu überprüfen und diese unter Inanspruchnahme der neuen Möglichkeiten zu schließen.

Kontakt > mehr