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Warnung vor der „Datenschutzauskunft-Zentrale“  Neue Abzock-Masche

In den vergangenen Wochen hat eine „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ begonnen, in großem Ausmaß und branchenübergreifend per Fax Aufforderungen an Unternehmen zu versenden, sich an der „Erfassung Gewerbebetrieb zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ zu beteiligen.

Die „eilige Fax-Mitteilung“ der Firma mit Sitz auf Malta erweckt auf den ersten Blick den Eindruck eines offiziellen Schreibens. Unter Ausnutzung der nach wie vor herrschenden Unsicherheit über die konkreten Umsetzungsanforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Adressaten aufgefordert, ein Formular innerhalb einer knapp bemessenen Frist ausgefüllt an eine deutsche Anschrift zurückzuschicken, um der „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen“. Im Kleingedruckten erfährt man, dass damit der Abschluss eines „Leistungspakets Basisdatenschutz“ zu einem Jahresbeitrag von EUR 498,00 netto mit dreijähriger Laufzeit verbunden ist.

Derartige Abzockversuche sind nicht neu. Immer wieder versuchen ominöse Firmen, Unternehmen beispielsweise zur Eintragung in vermeintliche Gewerbeverzeichnisse oder Markenkompendien zu bewegen. Auch das Schreiben der DAZ kann getrost ignoriert werden. Die Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften erfordert keinen Vertragsabschluss mit der DAZ.

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