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FGvW vertritt Cannion gegen BfArM bei Cannabis-Ausschreibung

Die Cannion GmbH hat am 28. März 2018 vor dem OLG Düsseldorf ein Zuschlagsverbot gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erreicht, das für die Bundesrepublik erstmalig ein Vergabeverfahren zu Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken durchgeführt hat (Az. OLG Düsseldorf: VII Verg 40/17). Cannion wurde durch uns vertreten.

Die komplexe Ausschreibung des BfArM umfasst mehrere Lose und wurde europaweit als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bekannt gemacht. Nur drei Wochen vor dem Ablauf der Teilnahmefrist stellte das BfArM für die Eignungskriterien deutlich strengere Anforderungen in bestimmten Punkten. An der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge hielt es indes fest. Cannion rügte das, weil die Teilnahmeanträge innerhalb der verbleibenden Frist nicht so überarbeitet werden könnten, dass sie auch den neuen, deutlich höheren Anforderungen entsprechen. Nachdem das BfArM der Rüge nicht abhalf, stellte Cannion einen Nachprüfungsantrag bei den Vergabekammern des Bundes, die aber die Entscheidung des BfArM aufrecht erhielten. Die sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf hatte dagegen Erfolg. In der mündlichen Verhandlung ließ der Senat erkennen, dass auch er die noch verbleibende Frist im Verfahren für zu kurz hielt.

Die Cannion GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das anlässlich der Ausschreibung des BfArM gegründet wurde. Einer ihrer Gesellschafter wird seit Längerem von Friedrich Graf von Westphalen & Partner beraten und stellte über unseren Kölner Partner Arnt Göppert den Kontakt zum Unternehmen her. Bei der Erstellung der Rüge arbeitete dieser mit dem Senior Associate aus unserem Freiburger Büro Peter Metzger zusammen, der Cannion federführend im Nachprüfungsverfahren und im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf vertrat.

Nachdem das OLG Düsseldorf dem BfArM die Erteilung eines Zuschlags in dem Vergabeverfahren untersagt hat, muss dieses entscheiden, ob es das Vergabeverfahren aufhebt, es in den Stand vor Abgabe der Teilnahmeanträge zurück versetzt oder eine andere vergaberechtskonforme Lösung findet. Das BfArM hat bereits angekündigt, eine Entscheidung erst zu treffen, wenn die vollständige Begründung für den Beschluss des OLG Düsseldorf vorliegt, womit in den nächsten beiden Wochen zu rechnen ist. Damit besteht für Cannion, aber auch für andere Interessenten, die Chance, sich erneut um eines oder mehrere Lose zu bewerben.

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