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Ende des Amtsnotariats in Baden-Württemberg

Zum Jahreswechsel hat sich das Notariatswesen in Baden-Württemberg grundlegend geändert: das Amtsnotariat wurde abgeschafft.

Bis Ende 2017 waren die baden-württembergischen Notare überwiegend im Landesdienst als Beamte tätig. In allen anderen Bundesländern sind Notare - als Nur-Notare oder Anwaltsnotare - ausschließlich freiberuflich tätig. Die Besonderheit geht bis in die napoleonische Zeit zurück. §§ 114 -116 BNotO ermöglichten Baden-Württemberg die Beibehaltung der historisch gewachsenen Struktur und die Bestellung von beamteten Notaren. Zusätzlich zur Notartätigkeit waren die baden-württembergischen Notare auch als Nachlassrichter, Grundbuchbeamte und teilweise als Vormundschaftsrichter tätig. Seit 2008 sind neben den beamteten Notaren in beiden Landesteilen auch freiberufliche Notare zugelassen; sie spielten bislang aber nur eine untergeordnete Rolle: In Baden gab es bisher 18 selbstständige Notare - im Vergleich zu 131 beamteten Notaren.

Zum Jahresende 2017 wurden die staatlichen Notariate in ganz Baden-Württemberg aufgelöst. Die Notartätigkeiten - Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art - werden in Zukunft ausschließlich von freiberuflich tätigen Notaren vorgenommen. So soll die Rechtszersplitterung im Land selbst und gegenüber den anderen Bundesländern beseitig werden. Die gerichtlichen Tätigkeiten des Notars im Landesdienst, insbesondere Grundbuch-, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten, bleiben in staatlicher Zuständigkeit und werden zukünftig von den Amtsgerichten wahrgenommen. Das Freiburger Amtsgericht übernimmt die Nachlass-Vorgänge von sechs Notariaten: Freiburg, Kirchzarten, Breisach, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt – und wird damit zum größten Nachlassgericht des Landes Baden-Württemberg.

Dis bisher verbeamteten Notare hatten die Wahl, entweder zu freiberuflichen Notaren bestellt zu werden und aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden oder an anderen Stellen, etwa als Richter an den Amtsgerichten, weiterzuarbeiten. Die meisten Amtsnotare haben sich dafür entschieden, Notare zu bleiben und als Freiberufler weiterzuarbeiten, teilweise in Notariatssozietäten, überwiegend als Einzelnotare.

Die am Jahreswechsel offenen notariellen Geschäfte werden von den freiberuflichen Notaren fortgeführt. An der notariellen Tätigkeit ändert sich nichts; auch auf die Höhe der Notarkosten hat die Notariatsreform keine Auswirkungen. Für die „Kunden“ ändert sich also im Wesentlichen die Adresse des Notariats. Vielleicht werden bei den Freiberuflern die Büros ein bisschen schicker und die Terminvereinbarungen ein bisschen einfacher.

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