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IHK Frankfurt wehrt mit FGvW Klagen von Mitgliedern ab: Kammerbeiträge waren rechtmäßig - Verfahren mit bundesweiter Bedeutung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main hat von ihren Mitgliedern in der Vergangenheit keine zu hohen Beiträge verlangt und auch kein unrechtmäßiges Vermögen angehäuft. Dies hat das Frankfurter Verwaltungsgericht gestern Abend entschieden. Die Klagen von zwei Unternehmen und einem Kaufmann gegen die Kammer wurden vollumfänglich abgewiesen. Die Anschuldigungen der Kläger, für die unter anderem auch der Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, Kai Boeddinghaus, im Verfahren als Beistand der Unternehmen auftrat, wies das Gericht als haltlos zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts hat Signalwirkung für alle vergleichbaren Verfahren“, erklärt unser Frankfurter Partner Dr. Tom Erdt, der die IHK unter Mitwirkung von Peter Metzger aus unserem Freiburger Büro in dem Prozess beraten und vertreten hat. „Das Gericht hat sich sehr detailliert mit den Vorwürfen, die ja in ähnlicher Form auch gegen andere IHKs, Handwerkskammern und Ärztekammern vorgetragen wurden, auseinandergesetzt. Dass nach einer Verfahrensdauer von annähernd drei Jahren sämtliche Klagen ohne jede Einschränkung abgewiesen wurden, hat die Position der IHK Frankfurt bestätigt. Eine rechtswidrige Vermögensbildung oder überhöhte Beiträge hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.“ 

Hintergrund des Verfahrens ist, dass Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften kein Vermögen bilden dürfen. Bundesweit wehren sich Unternehmen gegen aus ihrer Sicht überhöhte Mitgliedsbeiträge, durch die unrechtmäßig Rücklagen gebildet worden seien. Verhandelt wurde über die von der IHK Frankfurt erhobenen Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2012 bis 2017. Im Laufe des Verfahrens mussten unter anderem die Wirtschaftspläne der IHK für jedes Jahr, die Rückstellungen, welche die IHK gebildet hatte, und die Risiken, mit denen sie diese Rückstellungen begründete, geprüft werden.

Die IHK Frankfurt am Main ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen aller Gewerbetreibenden ihres Bezirks. Mit rund 111.000 Mitgliedsunternehmen ist die IHK Frankfurt am Main eine der größten IHKs in Deutschland.

Berater IHK Frankfurt

Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Frankfurt / Freiburg
Dr. Tom Erdt, Partner, Frankfurt
Peter Metzger, Freiburg

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