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Friedrich Graf von Westphalen erneut von The Legal 500 Deutschland empfohlen

Mit einem großen Team im exportfreudigen Baden-Württemberg berät Friedrich Graf von Westphalen & Partner viele international aufgestellte Mittelständler. Der Freiburger Gerhard Manz hat ‘stets praktikable und schnell umsetzbare Lösungen parat’ und verfügt über ‘sprachliches und kulturelles Detailwissen in Bezug auf Frankreich’. Er beriet Haufe-Lexware im Zusammenhang mit zwei Joint-Venture-Gesellschaften für Aktivitäten der Haufe-Gruppe in China. Albert Schröder betreut zahlreiche Umstrukturierungen und vertrat zuletzt Maquet Medical Systems im Spruchverfahren gegen ursprünglich 72 Aktionäre der Pulsion Medical Systems im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Barbara Mayer hat ein ‘breites Fachwissen’ im Aktienrecht und Medizintechnik-Experte Jan Henning Martens wurde zum Partner ernannt. Neben Freiburg besteht auch in Köln unter der Leitung von Tobias Lenz und Arnt Göppert und in Frankfurt gesellschaftsrechtliche Expertise.

Friedrich Graf von Westphalen & Partner wird in den folgenden 6 Praxisbereichen empfohlen:

  • Gesellschaftsrecht und M&A - Gesellschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht und M&A - M&A: internationale mittelgroße Deals (€100m – €500m)
  • Gewerblicher Rechtsschutz - Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Handels- und Vertriebsrecht
  • Streitbeilegung - Produkthaftung
  • Versicherungsrecht - Streitbeilegung

2 Anwälte werden unter "Führende Namen" gelistet:

14 Anwälte werden im redaktionellen Teil von The Legal 500 Deutschland 2018 empfohlen:

Gesellschaftsrecht und M&A - Gesellschaftsrecht:

Gesellschaftsrecht und M&A - M&A - internationale mittelgroße Deals (€100m – €500m)

Gewerblicher Rechtsschutz - Marken- und Wettbewerbsrecht

Handels- und Vertriebsrecht

Streitbeilegung - Produkthaftung

Versicherungsrecht - Streitbeilegung

Wir möchten uns bei denjenigen bedanken, die durch die Teilnahme an den Interviews von The Legal 500 positiv zu diesen Ergebnissen beigetragen haben. Dieses Lob soll uns auch für die Zukunft ein Ansporn sein.

Kontakt: Dr. Barbara Mayer, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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