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Digitale Charta – Erweiterung der europäischen Grundrechte für das digitale Zeitalter

Die ZEIT-Stiftung hat am 25. April in Berlin den überarbeiteten Entwurf einer „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ präsentiert und mit Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley ua. diskutiert. Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen war als offizieller Unterstützer dabei.

Im Betriebsberater (BB 2018, 899-907) wurde ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen zur „Digital Charta“ veröffentlicht. Die „Digital Charta“ ist auf Grund einer Bürgerinitiative entstanden. Einer ihrer wesentlichen, in der bisherigen Debatte nicht beachteten Bausteine besteht darin, auf der Ebene des primären Unionsrechts eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte zu begründen. Denn nur ein solches Instrument ist in der Lage, den im Rahmen des Unionsprivatrechts – gerade auch gegenüber den Internetgiganten aus dem Silicon Valley – so bitter notwendigen – erweiterten – Grundrechtsschutz zugunsten des Bürgers zu begründen.

Ein neues digitales Grundrecht soll im Übrigen auf der Ebene des Unionsrechts sicherstellen, dass Fortenwicklung und Einsatz von Algorithmen – Künstliche Intelligenz – immer vom Gesetzgeber zu regulieren und von einer natürlichen oder juristischen Person zu verantworten sein soll.

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