morton douglas markenrecht 3.jpglukas kalkbrenner markenrecht.jpg

Datenschutzrecht: Zum Umgang von Behörden mit der DS-GVO

Seit 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die Unternehmen vor vielfach unterschätzte Aufgaben und gewaltige Unsicherheiten stellt, was die konkrete Umsetzung der strengen gesetzlichen Vorgaben betrifft. Dementsprechend groß war das Aufatmen, als die im Vorfeld befürchteten „Abmahnwellen“ in den ersten Wochen und Monaten nach Geltung des neuen europäischen Rechtsrahmens ausgeblieben sind. Dass gleichwohl jedoch kein Anlass für Unternehmen besteht, das Thema Datenschutzrecht zu vernachlässigen, belegen einige Ankündigungen und Veröffentlichungen verschiedener Landesdatenschutzbehörden.

So führt beispielsweise die niedersächsische Aufsichtsbehörde bereits seit Juni 2018 branchenübergreifende Querschnittsprüfungen bei 50 mittelgroßen bis großen Unternehmen durch. Mithilfe eines zweiseitigen Fragebogens (hier), der die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Grundlagen abfragt, möchte die Behörde in Erfahrung bringen, ob es noch Nachholbedarf bei den Unternehmen gibt, und das Bewusstsein für Datenschutz schärfen. Nach einer Pressemitteilung der Behörde (hier) soll die Prüfung nicht vorrangig der Verhängung von Bußgeldern dienen – ausgeschlossen wird auch diese Konsequenz jedoch ausdrücklich nicht. Der Abschlussbericht soll im Mai 2019 vorliegen, aus dem sich die Behörde wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Arbeit erhofft.

Besonders transparent geht das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht bei seinen durchgeführten und angekündigten Kontrollen vor. Der Ablauf der meist anlasslosen, stichprobenartigen Vor-Ort-Prüfungen lässt sich genauso online einsehen (hier) wie die Ergebnisse bereits durchgeführter Kontrollen bei Unternehmen und die in diesem Zusammenhang eingesetzten Originalfragebögen (hier). In den kommenden Monaten ist mit weiteren Untersuchungen zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der neuen datenschutzrechtlichen Pflichtinformationen sowie der umfangreichen Dokumentationspflichten von Unternehmen.

Es ist davon auszugehen, dass weitere Behörden den Beispielen der niedersächsischen und bayerischen Aufsichtsbehörden folgen und entsprechende eigene Prüfungen durchführen werden.

Wenngleich die Behörden derzeit ihre Beratungsaufgabe in den Vordergrund stellen – was angesichts der aktuellen Rechtsunsicherheit im Datenschutzrecht zu begrüßen ist –, ist die Botschaft „zwischen den Zeilen“ klar: Wer sich dem Thema DS-GVO-Umsetzung nicht annimmt, wird über kurz oder lang mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen haben. Es gilt daher, die Entwicklungen und Ergebnisse durchgeführter behördlicher Kontrollen, die der Konkretisierung der neuen rechtlichen Anforderungen dienen, genau im Auge zu behalten.

Dabei sowie bei den erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen unterstützen wir Sie gerne.

Kontakt > mehr