Anneliese Moritz

Brasilien Insider Teil 2: Sefaz

Wer bereits mit einer brasilianischen Tochtergesellschaft zusammengearbeitet hat, die Waren aller Art vermarktet und/oder herstellt, hat sicherlich schon von „Sefaz“ gehört.

Sefaz ist die Abkürzung für „Secretaria da Fazenda do Estado“, der Steuerbehörde, die für einen der 26 brasilianischen Bundesstaaten und den Federal District zuständig ist.

Brasilien als Bundesrepublik zeichnet sich durch ein 3-stufiges Steuersystem aus. In der Tat können die Steuern von der föderalen Steuerbehörde (Secretaria da Receita Federal oder RFB), den staatlichen Steuerbehörden (Sefaz) und den Gemeinden festgelegt werden. Die Verfassung Brasiliens legt fest, welche Steuern der Zuständigkeit der einzelnen Behörden - Bund, Länder oder Gemeinden - unterliegen.

Zu den von der Sefaz festgesetzten Steuern gehört die ICMS („imposto sobre operações relativas à circulação de mercadorias e sobre prestações de serviços de transporte interestadual, intermunicipal e de comunicação“), die der Mehrwertsteuer entspricht und auf die Vermarktung von Waren, die Erbringung von Transportdienstleistungen und Kommunikationsdienstleistungen entfällt. Grundsätzlich unterliegen alle anderen Dienstleistungen der von der Gemeinde festgelegten Besteuerung und nicht der Besteuerung durch die Sefaz.

Folglich müssen nur Unternehmen, die Waren herstellen, vermarkten oder transportieren, bei der Sefaz registriert sein und eine staatliche Steuernummer namens „inscrição estadual“ haben. Gesellschaften, die nur Dienstleistungen erbringen, oder reine Holdinggesellschaften haben in der Regel keine „inscrição estadual“.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit, die die Anmeldung bei der Sefaz oder die Änderung der Anschrift des Firmensitzes oder einer bei der Sefaz angemeldeten Zweigniederlassung erfordert, sollte man bedenken, dass der/die Standort(e) der Gesellschaft (Sitz, Zweigniederlassung) im Hinblick auf den in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag beschriebenen Gesellschaftszweck angemessen sein muss. Andernfalls wird die Eintragung abgelehnt und der Gesellschaftsvertrag, der entweder den Gesellschaftszweck oder die Anschrift der Hauptverwaltung oder einer Zweigniederlassung ändert, nicht im Handelsregister eingetragen.

Deshalb sollte, immer dann, wenn ausländische Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Brasilien gründen, im ersten Moment, wenn das Gesellschaftskapital noch nicht eingezahlt ist und, im Allgemeinen, die Gesellschaft über keine Mittel verfügt, eine Immobilie zu mieten oder zu erwerben, die für die Ausübung einer gewerblichen oder industriellen Tätigkeit geeignet ist, der Gesellschaftszweck solche Tätigkeiten noch nicht umfassen. Solche Aktivitäten sollten erst dann in den Unternehmensgegenstand aufgenommen werden, wenn das Unternehmen bereits eine Infrastruktur aufgebaut hat, die es ihm ermöglicht, entsprechend seinem Unternehmenszweck zu arbeiten.

Bei einem neuen Antrag auf eine „inscrição municipal“ und bei jeder Adressänderung eines Unternehmens, das eine „inscrição estadual“ besitzt, besucht ein Vertreter der Sefaz den Unternehmensstandort, um zu überprüfen, ob der Standort den Anforderungen entspricht. Es ist, in der Regel, nicht möglich, einen solchen Besuch zu planen und je nach zuständigem Sefaz-Büro kann es Wochen dauern, bis der Besuch stattfindet und die Anmeldung oder die Aktualisierung der Anmeldung akzeptiert wird.

Zu Brasilien Insider Teil 1: Die CNPJ und CPF Registrierung

Kontakt > mehr