
Brasilien Insider Teil 1: Die CNPJ und CPF Registrierung
Brasilien ist für einige ein Durcheinander aus Akronymen, das sich auf Lizenzen und Behörden mit undurchsichtigen und sich überschneidenden Kompetenzen bezieht, die, sehr frustrierend, alle Verfahren bei der Gründung eines Unternehmens in Brasilien verzögern. Aber es mag ebenso ein Land der Konzepte und Regime sein, die in den meisten anderen Ländern unbekannt sind, wie zum Beispiel die Währungsanpassung (correção monetária) oder die Registrierung ausländischen Kapitals (registro de capital estrangeiro).
Ich fürchte, das ist richtig. Deshalb erfordert jedes brasilianische Unternehmen eine Straßenkarte und Vorbereitung.
Mit dem bescheidenen Ziel, etwas Licht in die Dunkelheit zu bringen, werden wir regelmäßig einige Institutionen und Konzepte vorstellen, denen Ausländer häufig begegnen, wenn sie Geschäfte in Brasilien führen.
Unser erster Artikel beschäftigt sich mit der CNPJ und CPF Registrierung.
CNPJ und CPF
Das brasilianische Finanzamt, das dem Finanzministerium unterstellt ist, ist verantwortlich für die Führung eines Registers aller natürlichen und juristischen Personen/Unternehmen, die die Voraussetzungen für die obligatorische Eintragung in dieses Register gemäß den Vorschriften IN RFB No. 1634 vom 6. Mai 2016 und IN RFB No. 1548 vom 13. Februar 2015 erfüllen.
Im Rahmen der Registrierung vergibt das brasilianische Finanzamt eine CPF-Nummer (Cadastro de Pessoas Físicas) an Einzelpersonen und eine CNPJ-Nummer (Cadastro Nacional de Pessoas Jurídicas) an juristische Personen/Unternehmen.
Neben denjenigen natürlichen und juristischen Personen, die tatsächlich in Brasilien steueransässig sind, müssen sich auch bestimmte andere ausländische natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich keine Steuerinländer in Brasilien sind, beim brasilianischen Finanzamt anmelden. Dies gilt beispielsweise für ausländische Privatpersonen und Unternehmen, die Immobilien, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Bankkonten, Finanzanlagen und nicht zuletzt Eigenkapital an brasilianischen Unternehmen besitzen. Daher müssen sich zukünftige ausländische Aktionäre brasilianischer Tochtergesellschaften vor der Gründung der Tochtergesellschaft beim CNPJ oder CPF registrieren lassen.
Während die CPNJ-Registrierung gleichzeitig mit der Registrierung der ausländischen Einheit bei der brasilianischen Zentralbank erfolgen kann, ist die CPF-Registrierung bei den staatlichen Banken Banco do Brasil und Caixa Econômica Federal oder der brasilianischen Post (Correios) erhältlich. Die CPF-Registrierung ist ein recht unkomplizierter Vorgang, der von einer bevollmächtigten Person abgeschlossen werden kann.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass jedes ausländische Dokument, einschließlich einer im Ausland erteilten Vollmacht, in Brasilien notariell beglaubigt und apostilliert (Haager Übereinkommen von 1966), von einem zertifizierten Übersetzer, der bei einem brasilianischen Handelsregister (Junta Comercial) registriert ist, übersetzt und schließlich im Register für Urkunden und Titel in Brasilien (Cartório de Registro de Notas) eingetragen werden muss.
Sobald die ausländische juristische Person oder Einzelperson kein Eigenkapital mehr in einer brasilianischen Gesellschaft besitzt, sollte die Registrierung nach CNPJ oder CPF ausgesetzt werden.
27. Juli 2018