Prof. Dr. F. Christian Genzow, Vertriebsrecht

Autokauf: In welchen Fällen ein Vermittler haftet

Ein Urteil des EuGH ist bis dato weitgehend unbeachtet geblieben - obwohl es für den Autohandel von großer Bedeutung sein kann.

Im konkreten Fall kaufte eine Kundin auf Vermittlung einer Kfz-Werkstatt hin ein Fahrzeug und zahlte den Kaufpreis an die Werkstatt. Als kurz darauf ein Motorschaden auftrat, erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Vertrag. Die Werkstatt wies den Rücktritt zurück. Begründung: Es handle sich um einen Verkauf von Privat an Privat, die Werkstatt sei lediglich als Vermittler tätig geworden. Folglich könne sie keine Haftung übernehmen.

Der EuGH sah dies in seiner Entscheidung vom 09.11.2016 (C-149/15) anders: Die Verbraucherrichtlinie 1999/44 enthalte zwar keine Definition des Begriffs "Zwischenperson". Nach Art. 2 und 3 der Richtlinie sei der Verkäufer aber verpflichtet, dem Verbraucher gemäß dem Kaufvertrag das Gut zu liefern und es bei Vertragswidrigkeit entsprechend der Richtlinie nachzubessern oder zu ersetzen. Um vom Schutz der Verbraucherrichtlinie profitieren zu können, sei es demnach unerlässlich, dass der Verbraucher die Identität des Verkäufers kenne -und hier insbesondere, ob dieser als Privatperson oder Gewerbetreibender agiere. Das heißt, ein Verbraucher muss präzise davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Verkäufer eine Privatperson ist. Geschieht dies nicht oder nicht vollständig, ist dem Verbraucher ein verstärkter Schutz zu gewähren. Konkret haftet der Vermittler dann wie ein Verkäufer, der mit seinem Auftreten gegenüber dem Verbraucher den Eindruck erweckt hat, dass er Eigentümer der Kaufsache sei.

Aus dem EuGH-Spruch ergibt sich Folgendes: Wenn der vermittelnde Händler oder die Werkstatt nicht von Anfang an und ganz präzise offenlegt, dass es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt, und nicht auszuschließen ist, dass der Vermittler auch Eigentümer des Fahrzeugs sein könnte, haftet der Vermittler gegenüber dem Käufer. Er kann dann nicht - wie bei einem Verkauf von Privat an Privat möglich - die Gewährleistung ausschließen.

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