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In jeder Ausgabe unseres Newsletters stellen wir Personen aus unserer Sozietät persönlich vor. Diesmal ist Alik Dörn aus unserem Frankfurter Büro an der Reihe.

Alik Dörn, Jahrgang 1973, verstärkt seit September 2017 als Local Partner das Öffentliche Wirtschaftsrecht in unserem Frankfurter Büro. Er berät sowohl öffentliche Auftraggeber (Bund, Land, Kommunen, Stadtwerke, öffentliche Finanzinstitute, Universitäten u.a.) als auch private Unternehmen vor allem aus den Sektoren Verteidigung/Sicherheit, Gesundheit, Transport/ÖPNV, Entsorgung, Immobilien, Facility Management und Energie sowie Investoren, insbesondere in den Bereichen des Vergabe-, Regulierungs- sowie Beihilfenrechts. Alik Dörn verfügt über umfassende Erfahrung bei PPP-Projekten, komplexen IT-Ausschreibungen, Vergaben von Stromkonzessionen und Rabattvereinbarungen sowie beim Bau von Kraftwerken, Pipelines und Offshore Windanlagen. Ferner berät er bei Neu- bzw. Umstrukturierungen von kommunalen Gesellschaften unter öffentlich-wirtschaftsrechtlichen Aspekten und vertritt sowohl Bieter als auch öffentliche Auftraggeber bei vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Aufgewachsen in Hessen, ist Alik Dörn Zeit seines Lebens mindestens einmal jährlich nach Argentinien gereist, weil sein Vater aus Buenos Aires stammt. Daraus erklärt sich aber nicht sein russischer Vorname. Dies liegt an dem Umstand, dass seine deutsche Mutter gerne russische Romane las.

Alik Dörns Interesse an Jura wurde durch die Begründung scheinbar voneinander abweichender öffentlichkeitswirksamer Gerichtsentscheidungen geweckt. Er wollte sich ein eigenes Bild machen und studierte zunächst in Frankfurt Jura. Anschließend erwarb er in Nottingham/England noch den Titel einen Master of Laws. Dabei kam er erstmalig mit dem Bereich des Vergaberechts in Kontakt. Dieses noch vergleichsweise junge und dynamische Rechtsgebiet fand er so spannend, dass er beschloss, sich darauf zu spezialisieren. Dabei ist ihm vor allem die ganzheitliche Betrachtung wichtig: Im Ergebnis geht es stets um einen wirtschaftlichen Beschaffungsvorgang. Das Vergaberecht bildet hierfür nur den Rahmen, den es auszufüllen gilt. Ausgangspunkt ist immer die zielführende Definition des Leistungsbedarfs. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Einkauf bzw. dem Vertrieb und den jeweiligen Fachabteilungen von hoher Bedeutung.

Bevor Alik Dörn zu FGvW stieß, war er bei zwei internationalen englischen Kanzleien sowie einer MDP-Kanzlei tätig, jeweils mit dem Schwerpunkt des öffentlichen Wirtschaftsrechts/Vergaberechts, zuletzt als Counsel.  Seine private Leidenschaft gilt dem Reisen – auch wenn Fernreisen mit zwei Kleinkindern nicht mehr ganz so einfach zu bewerkstelligen sind. Vor allem Argentinien bleibt weiterhin im Fokus und soll bald mal wieder besucht werden. Alik Dörn ist besonders begeistert von der Naturvielfalt Argentiniens – vom Norden mit einem tropischen Klima mit beeindruckenden Wasserfällen bis zum schneebedeckten Süden -  und natürlich von der kulinarischen Vielfalt, die bei weitem nicht bei Steaks endet!

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