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Friedrich Graf von Westphalen & Partner wird erneut von "The Legal 500" Deutschland empfohlen

Seit vielen Jahren analysiert und bewertet „The Legal 500" Anwaltskanzleien in aller Welt. Jetzt ist die neueste Ausgabe des Handbuchs für Deutschland für das Jahr 2018 im Internet erschienen. Über das Ergebnis freuen wir uns sehr: Friedrich Graf von Westphalen wird geschätzt aufgrund der "höchsten Fachkenntnisse, effizienten Arbeitsweise und Zuverlässigkeit" und empfohlen in den Bereichen Produkthaftung, Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, M&A - internationale mittelgroße Deals, Handels- und Vertriebsrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht).

Namentlich genannt werden im Bereich Gesellschaftsrecht Gerhard Manz, der "stets praktikable und schnell umsetzbare Lösungen parat" hat und über "sprachliches und kulturelles Detailwissen in Bezug auf Frankreich" verfügt; Dr. Albert Schröder im Zusammenhang mit der Betreuung zahlreicher Umstrukturierungen; Dr. Barbara Mayer, die im Aktienrecht ein "breites Fachwissen" besitzt, und Dr. Jan Henning Martens, der als Medizintechnik-Experte im Januar 2017 zum Partner der Kanzlei ernannt wurde. Darüber hinaus wird Dr. Hendrik Thies als "brillanter Anwalt" erwähnt, der "über eine sehr hohe soziale Kompetenz verfügt, die insbesondere in den schwierigen Phasen des M&A-Prozesses ausgesprochen wichtig ist" sowie die gesellschaftsrechtliche Expertise in den Standorten Frankfurt und Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Tobias Lenz und Arnt Göppert. FGvW besitze ein "interkulturelles Verständnis insbesondere in Bezug auf die Beratung von französischen Firmen".

Im Bereich Handels- und Vertriebsrecht werden die "über die Maßen empfehlenswerten" Kölner Partner Prof. Dr. F. Christian Genzow und Sven Köhnen auch im Zusammenhang mit ihrer besonderen Erfahrung im Automobilsektor genannt.

Ein "exzellentes Servicelevel" sowie "höchstes Fachwissen, eine effiziente Arbeitsweise, Zuverlässigkeit und schnelle Umsetzung von Entscheidungen" wird FGvW im Bereich Marken- und Wettbewerbsrecht attestiert. Dort werden insbesondere Dr. Morton Douglas als Experte für das Medizinprodukte- und Apothekenrecht sowie Norbert Hebeis genannt. Auch Eva Kessler findet wegen ihres "Verhandlungsgeschicks und ihrer profunden Marktkenntnis" Anerkennung, Dr. Hans-Georg Riegger aufgrund seiner Beratung zahlreicher Wettbewerbsverfahren.

Im Bereich Produkthaftung werden Carsten Laschet sowie der "sehr erfahrene" Prof. Dr. Tobias Lenz namentlich genannt. Beide finden auch im Versicherungsrecht besondere Erwähnung.

Wir freuen uns über diese Anerkennung, die das Vertrauen und den Respekt unserer Mandanten gegenüber uns und unserer Arbeit widerspiegelt.  

Kontakt: Dr. Barbara Mayer, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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