Dr. Sven Ufe Tjarks, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Deutschland will Startups durch mehr Wagniskapital fördern

Das Bundeskabinett hat am 02.08.2017 beschlossen, in den nächsten Jahren mehrere Milliarden Euro aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von Startups bereit zu stellen. Die KfW soll sich künftig vermehrt im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung in Deutschland engagieren. Hierzu wird die KfW eine eigene Beteiligungsgesellschaft gründen, der in 2018 ca. 6,75 Mrd. EUR für das Beteiligungsgeschäft zur Verfügung stehen werden. Das Investitionsvolumen der KfW wird von derzeit 100 Mio. EUR pro Jahr bis 2020 auf 200 Mio. EUR jährlich verdoppelt. Damit sollen in den nächsten zehn Jahren Mittel aus der KfW-Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung i.H.v. rund zwei Mrd. EUR zugesagt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, Startups gerade in der Wachstumsphase zu fördern, wenn die anfängliche Gründungsförderung nicht mehr greift.

Das ist zu begrüßen, weil gerade in Baden-Württemberg einige Startups Schwierigkeiten bei Finanzierungen in der Wachstumsphase beklagt haben. Neben dem unmittelbaren Zufluss an Finanzmitteln durch Beteiligungen der KfW werden von der Maßnahme noch weitere positive Effekte auf die deutsche Startup-Szene erwartet: So dürfte eine nun in höherem Rahmen mögliche Co-Finanzierung durch die KfW die Bereitschaft privater Investoren erhöhen, eigenes Wagniskapital für Startups einzusetzen. Denn gerade bei den privaten Investoren besteht hierzulande im internationalen Vergleich noch Nachholbedarf.

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