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Umfassende Reform des Vergaberechts, Vergaberechtsschulungen

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist es nun amtlich: Ab dem 18.04.2016 gelten im Vergaberecht zahlreiche neue Regelungen. Hintergrund sind europäische Richtlinien, die bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen sind. Aufgrund der umfassenden Neuregelung ist zu Recht von der „größten Vergaberechtsreform aller Zeiten" die Rede.

Gegenstand der Reform ist

  • die Einführung der komplett elektronischen Vergabe,
  • die Schaffung gesetzlicher Regelungen für so genannte In-House-Vergaben,
  • die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen (z.B. Spezialregelungen für die Vergabe von Bau- und/oder Dienstleistungskonzessionen),
  • das Außerkrafttreten „altbekannter" Regelungen (es entfällt die VOL/A-EG sowie die VOF),
  • die grundlegende Neuregelung europaweiter Vergaben im Bereich Dienstleistungen/Lieferungen sowie Architektenleistungen in der Vergabeverordnung,
  • die Verkürzung von Fristen im Vergabeverfahren,
  • die Einführung der so genannten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (umfangreiches Dokument als Grundlage für die Prüfung der Eignung eines Bieters),
  • die Einführung einer neuen Verfahrensart: Innovationspartnerschaft,
  • die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Möglichkeit vergabefreier Vertragsänderungen,
  • die Festlegung einer Rügefrist,
  • etc.

Insbesondere die Einführung der elektronischen Vergabe wird sowohl Vergabestellen als auch Bieter/Bewerber vor zahlreiche Herausforderungen stellen. Daneben sind aber mit der Neuregelung für alle Verfahrensbeteiligten auch Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Gestaltung von Ausschreibungen verbunden, die es zu vermeiden oder eben zu nutzen gilt.

Wir bieten anlässlich der Vergaberechtsreform sowohl Überblicksschulungen als auch Ganztagesschulungen an. Ziel der Überblicksschulungen soll dabei sein, den Rechtsanwendern einen vereinfachten Einstieg in die neuen Regelungen zu ermöglichen. Im Rahmen der Ganztagesschulungen wird der Überblick auch anhand praktischer Beispiele, die bei Bedarf auch unternehmensbezogen ausgestaltet sein können, vertieft. Sprechen Sie und hierzu gerne an.

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