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UK: Neuregelung für ein Verzeichnis von „Personen mit maßgeblicher Kontrolle“

Seit dem 6. April 2016 sind englische Gesellschaften dazu verpflichtet ein Verzeichnis von Personen mit maßgeblicher Kontrolle („PSC Verzeichnis“) zu führen.

Gesellschaften mit Sitz im Vereinigten Königreich sollten sich über die Regelungen für ein PSC Verzeichnis informieren. Die Neuregelung ist Teil einer weltweiten Initiative, die die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften transparenter machen soll, um dadurch die Finanzkriminalität und andere Verstöße eindämmen.

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