Prof. Dr. Tobias Lenz

Seminar Einkaufsrecht für Praktiker: Interview mit Prof. Dr. Tobias Lenz

Prof. Dr. Tobias Lenz, Professor für nationales und internationales Wirtschaftsrecht, Direktor des Instituts für Haftungs- und Versicherungsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln, Ausbilder für Fachanwälte für Versicherungsrecht, Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen und führend in den Beratungsschwerpunkten Produkthaftung, Vertragsrecht und AGB und Kölner Partner unserer Kanzlei führte ein Gespräch mit der Technischen Akademie Wuppertal (TAW) zum Thema Einkaufsrecht.

TAW: Seit 2006 führen Sie in unserem Haus das Seminar "Einkaufsrecht für Praktiker" durch. Worauf können sich Seminarteilnehmer freuen, wenn Sie an diesem Seminar teilnehmen?

Tobias Lenz: Der professionelle Einkauf im Unternehmen führt zwingend zur Ertragssteigerung im Unternehmen. Für den unternehmerischen Erfolg sind damit Einkäufer unmittelbar verantwortlich, sie sind "Lieferanten- und Risikomanager" zugleich. Entscheidend für den exponierten Einkäufer sind nicht alleine Verhandlungserfolge bei Vertragsabschlüssen, die Minimierung wiederkehrender Kosten bei Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unter Beibehaltung der notwendigen Flexibilität: Es geht auch um die Koordination von und um juristische Fragen, das (juristische) Basiswissen für den Einkäufer im Unternehmen auf der einen Seite und "spezielle Hebel" ("Tools") für das tägliche Management auf der anderen Seite.  

Im Seminar geht es darum, die Inhalte zu vermitteln, die jeder Einkäufer auf der Agenda haben muss - Stichwort: Rechtssicherer Umgang mit Vertragsthemen und - für diejenigen, die dies bereits beherrschen, die Erlangung der "Kür". So lassen sich die Einsparpotenziale im Unternehmen heben.

TAW: Welche Themen werden im Seminar behandelt?

Tobias Lenz: Neben dem grundlegenden Know-how für Einkaufsverträge (Auswahl des Lieferanten als Vertragspartner, Überprüfungen der Lieferkette, Ausschreibungen, Anfragen und Angebote, Verträge mit sich "kreuzenden" AGB vom Einkäufer und Verkäufer) werden die etwaigen (Sach-)Mängelansprüche (bei Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen) bei Lieferung von Mängeln sowie die Rechte des Einkäufers im Falle des Lieferverzuges mit dem "Ziel der jederzeitigen Abrufbarkeit" behandelt und Besonderheiten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergeben (Untersuchungs- und Rügepflichten, kaufmännische Bestätigungsschreiben, Schweigen im Rechtsverkehr) besprochen.

TAW: Warum sollten Einkäufer über solide Grundkenntnisse im Einkaufsrecht verfügen?

Tobias Lenz: Es stellen sich aktuell in der Praxis immer wieder (dieselben) Fragen. Beispiel: Wer ist der richtige Vertragspartner? Welcher Vertragstyp ist der richtige? Wessen Recht gilt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten? Gelten unsere Einkaufsbedingungen oder die des Lieferanten? Rechtssicherheit vereinfacht die Abläufe, führt zu erheblichen Einsparpotenzialen und vermeidet unnötigen Koordinationsaufwand. Zudem macht es dem Einkäufer erheblich mehr Freude, Verhandlungen aus der sicheren Position heraus mit dem Verkäufer zu führen.

TAW: Auf welche aktuellen Urteile bzw. Änderungen in der Rechtsprechung gehen Sie im Seminar ein?

Tobias Lenz: Insbesondere auf die neuesten Urteile zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung. Zudem plant der Gesetzgeber die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Auf dies alles kann sich der Einkäufer freuen.

TAW: Können Sie 1-2 Rechtsfälle aus der Praxis beschreiben, die hätten vermieden werden können, wenn der Einkäufer up to date im Einkaufsrecht gewesen wäre.

Tobias Lenz: Stellen Sie sich vor, dem Einkäufer wäre es - bei Vertragsschluss und trotz bestehender Möglichkeit - nicht gelungen, sich mit seinem Einkaufs-AGB-Werk durchzusetzen und der Einkauf könnte deshalb die Mängelrüge nicht mehr fristgerecht und mit Wirkung zu Lasten des Verkäufers aussprechen (Folge: keine Regressmöglichkeit mehr), oder der Lieferant hätte die Möglichkeit sich der Haftung - trotz Lieferung von mangelhafter Ware -, weil er sich auf einen Haftungsausschluss berufen kann, zu entziehen.

Kontakt: Prof. Dr. Tobias Lenz

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