Dr. Frank Jungfleisch, GesellschaftsrechtSebastian Hoegl, Gesellschaftsrecht

Safe Harbor: Datenschutzbehörde verhängt erste Bußgelder

Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg hat gegen drei Unternehmen mit Sitz in Hamburg Bußgelder in Höhe von 8.000 EUR, 9.000 EUR und 11.000 EUR verhängt. Ursache für die Bußgelder war die Tatsache, dass die Unternehmen nach wie vor personenbezogene Daten auf Grundlage des „Safe-Harbor-Abkommens“ in die USA übertrugen, obwohl der EuGH dieses Abkommen bereits im Oktober 2015 für unwirksam erklärt hatte (wir berichteten). Auch eine endgültige Lösung für die beabsichtigte Neuregelung des transatlantischen Datentransfers (siehe hier) ist bislang noch nicht absehbar.

Die Hamburger Datenschutzbehörde hat zudem weitere Bußgelder angekündigt. Die nun verhängten Bußgelder seien im Übrigen nur deshalb moderat ausgefallen (möglich sind Bußgelder von bis zu 300.000 EUR), weil die Unternehmen noch während des laufenden Bußgeldverfahrens ihre Verfahren zum Datentransfer in die USA abgeändert hätten. Weitere Bußgelder würden, so die Datenschutzbehörde, nun höher ausfallen.

Es ist zu erwarten, dass die übrigen deutschen Datenschutzbehörden nun ebenfalls dazu übergehen werden, erste Bußgelder zu verhängen. Unternehmen, die Datenübermittlungen in die USA (und hierzu gehört auch die Nutzung von IT-Dienstleistungen amerikanischer Anbieter, wie z.B. Cloud-Lösungen) vornehmen, sollten dies daher bereits jetzt intensiv überprüfen. Sollte ein Unternehmen in das Visier der Datenschutzbehörden geraten, sind nicht nur Bußgelder zu befürchten. Das weitaus größere (und womöglich auch teurere) Problem dürfte dann sein, dass die Datentransfers unter großem Zeitdruck auf eine neue Basis gestellt werden müssen. Dieses Risiko lässt sich durch eine rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema zumindest minimieren.

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