Mexiko

Mexiko : Informationen zum Einstieg in den mexikanischen Markt

Die Nähe zu den Absatzmärkten der USA und Mittelamerika sowie Freihandelsabkommen mit über 40 Ländern machen Mexiko zu einem attraktiven Investitionsstandort. Besonders die Automobilbranche boomt. Wo VW bereits seit über 50 Jahren Autos fertigt, gründen nun auch Audi, BMW und Daimler neue Produktionsstätten – und viele Automobilzulieferer ziehen nach. Was beim Markteinstieg in Mexiko zu beachten ist, erfahren Sie hier:

Investitionsklima

Ist Mexiko das “neue China”? Während in Fernost die Kostenvorteile schwinden und gerade mittelständische Unternehmen Investitionen aufgrund kultureller Unterschiede und einem intransparenten Staatsapparat scheuen, wirbt Mexiko mit offenen Märkten, niedrigen Löhnen und kurzen Wegen zu den Absatzmärkten. Neben dem Automotive-Bereich boomt auch der Energiesektor: seit der Energiereform im Jahre 2014 ist der Markt für private Investoren geöffnet. Insbesondere der Bereich der erneuerbaren Energien ist wegen der geographischen und klimatischen Bedingungen des Landes für Investoren interessant.

Einstieg in den mexikanischen Markt

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Mexiko muss zunächst dem Wirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Von einem mexikanischen Notar wird daraufhin eine Gründungsurkunde ausgestellt, die unter anderem den Gesellschaftszweck und die Organe der Gesellschaft bestimmt.

Die beliebtesten Gesellschaftsformen in Mexiko sind die Sociedad Anónima (S.A.) sowie die Sociedad de Responsabilidad limitada (S. de R.L.). Beide Gesellschaftsformen sind Kapitalgesellschaften. Diese werden meist mit dem Zusatz Capital Variable (C.V.) gegründet. Dies erlaubt neben dem festen Grundkapital einen variablen Kapitalanteil, der flexibel erhöht oder reduziert werden kann.

Die Sociedad Anónima (S.A.) entspricht einer deutschen Aktiengesellschaft, wobei in Mexiko kein Mindestkapital erforderlich ist. Zwei Aktionäre sind zur Gründung nötig – davon kann einer einen symbolischen Anteil von 1 mexikanischen Peso erhalten. Das oberste Organ der S.A bildet die Aktionärsversammlung. Einem Verwaltungsrat (Consejo de Administración) oder einem Einzelvertreter (Administrador Único) obliegt die Geschäftsleitung und Vertretung. Als unabhängiges Aufsichtsorgan der Gesellschaft wird ein Comisario bestellt.

Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) entspricht der Rechtsform einer deutschen GmbH. Auch hier sind mindestens zwei Gesellschafter nötig – wobei auch hier ein Gesellschafter einen symbolischen Anteil von 1 Peso erhalten kann. Die Zahl der Gesellschafter darf maximal 50 betragen. Die Gesellschafterversammlung (Asamblea de los Socios) bildet das oberste Organ – die Geschäftsführung und die Vertretung der S. de R.L. erfolgt durch die Geschäftsführer oder ein Geschäftsführergremium (Consejo de Gerentes).

Neben der Gründung einer Tochtergesellschaft kann auch ein Joint Venture mit anderen Investoren gebildet werden. Dies ist auch in Form einer stillen Beteiligung (Asociación en Participación) möglich. Der stille Partner tritt dabei nicht nach außen auf, sodass er für Verbindlichkeiten keine Haftung übernimmt.

Möglich ist auch die Einrichtung einer unselbstständigen Niederlassung der ausländischen Gesellschaft in Mexiko. Da hierdurch keine neue juristische Person entsteht, findet ein Haftungsdurchgriff auf die ausländische Gesellschaft statt. Die Gründung einer Niederlassung ist daher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Kollegen von Rivadeneyra, Treviño y de Campo S.C. in Puebla und Mexiko-City zur Verfügung. Mit dieser Kanzlei arbeiten wir seit einigen Jahren eng und gut zusammen. Rivadeneyra verfügt über einen German Desk mit Juristen, die auf die Zusammenarbeit zwischen deutschen und mexikanischen Unternehmen spezialisiert sind.

Viktoria Baronesse von Mirbach
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