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Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen vertritt die  Europäische Anwaltschaft bei Konsultationen über europäischen Onlinehandel

Die neue EU-Kommission unter Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat sich den „Digitalen Binnenmarkt“ auf die Fahne geschrieben und zum Ziel gesetzt, das Potential des elektronischen Handels innerhalb Europas freizusetzen. Zu diesem Zweck sollen die rechtlichen Regeln für den Onlinehandel moderner und einfacher gestaltet werden. Vera Jourova, die EU-Kommissarin im Kabinett Juncker für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, ist mit der Leitung des Programms beauftragt worden. Im Rahmen ihrer Arbeit hat EU-Kommissarin Jourova eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die zu den geplanten Projekten Stellung nehmen und Vorschläge unterbreiten soll. 

Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern von Verbraucherverbänden, Einzelhändlern, Zwischenhändlern, kleinen und mittelständischen Unternehmen und digitalen Dienstleistern. Sie wird sich bis Juli 2015 in regelmäßigen Abständen am Sitz der europäischen Kommission in Brüssel treffen, um den rechtlichen Rahmen den Online-Handels zu diskutieren, Probleme und Lücken zu identifizieren sowie Empfehlungen aussprechen, die den Interessen von Verbrauchern gleichermaßen gerecht werden wie den Interessen der Unternehmen. Unser Partner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des  Europäischen Ausschuss Privatrecht  (European Private Law Committee) vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (Council of Bars and Law Societies of Europe „CCBE“) berufen worden, die Europäische Anwaltschaft in der Arbeitsgruppe zu vertreten.

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