Dr. Albert Schröder

Erleichterung bei Jahresabschlüssen: Regierungsentwurf für das BilRUG

Am 07.01.2015 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie (BilRUG) beschlossen. Durch das BilRUG werden u.a. die Schwellenwerte angehoben, unterhalb derer für Kapitalgesellschaften größenabhängige Erleichterungen bei Jahresabschlüssen gelten. Für kleine Kapitalgesellschaften sind dies künftig bei der Bilanzsumme 6 Mio. EUR (bisher: 4,84 Mio. EUR) und bei den Umsatzerlösen 12 Mio. EUR (bisher: 9,68 Mio. EUR), für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Bilanzsumme 20 Mio. EUR (bisher: 19,25 Mio. EUR) und bei den Umsatzerlösen 40 Mio. EUR (bisher: 38,5 Mio. EUR).

Für Konzerne gelten künftig folgende Obergrenzen, bis zu denen ein Konzernbericht verzichtbar ist: Ohne Aufstellung eines Konzernabschlusses liegt die Obergrenze bei einer fiktiven Bilanzsumme von 20 Mio. EUR (bisher: 19,25 Mio. EUR) und Umsatzerlösen von 40 Mio. EUR (bisher: 38,5 Mio. EUR). Falls ein Konzernabschluss aufgestellt wird, ist Obergrenze eine Bilanzsumme von 24 Mio. EUR (bisher: 23,1 Mio. EUR) und Umsatzerlöse von 48 Mio. EUR (bisher: 46,2 Mio. EUR).

Die Bundesregierung schätzt, dass dadurch ca. 7000 bisher mittelgroße Kapitalgesellschaften als klein und ca. 300 bisher große Kapitalgesellschaften als mittelgroß einzustufen sein werden. Zudem würden ca. 30 Konzerne neu von der Berichtspflicht ausgenommen. Auch bei Genossenschaften werden die Schwellenwerte erhöht.

Die Änderungen sollen erstmals für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre gelten.

Kontakt > mehr