Verfassungsgericht kippt Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 17.12.2014 sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zur Erbschaftsteuer verkündet: Das aktuell geltende Erbschaftsteuerrecht ist in einigen zentralen Punkten verfassungswidrig. Insbesondere die Vorschriften zur Privilegierung von Betriebsvermögen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Wie in Fachkreisen allgemein erwartet ist insoweit  vor allem die vollständige Verschonung von größeren Betriebsvermögen verfassungsrechtlich unverhältnismäßig. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht aber auch klargestellt, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liege, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Sobald es aber um größere Betriebsvermögen gehe, sei eine Überprüfung der Frage notwendig, ob die (weitgehende oder vollständige) Freistellung von der Erbschaftsteuer überhaupt erforderlich sei.

Von zentraler Bedeutung für die Beratungs- und Gestaltungspraxis ist nun, dass die bisherigen, sehr günstigen Regelungen noch weitergelten, bis der Gesetzgeber eine Neufassung der Erbschaftsteuer geschaffen hat. Hierfür hat das Bundesverfassungsgericht der Regierung eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Bis dahin gilt es die verbleibenden Chancen zu nutzen, "günstiger wird es im Zweifel kaum". Wir beraten Sie mit unseren Spezialisten aus der Erb- und Unternehmensnachfolge gerne!

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