rsz mayer barbara7108.jpg

Österreich: Rolle rückwärts beim GmbH-Recht

Die österreichische „GmbH light" mit einem Stammkapital von 10.000 Euro ist seit dem 01.03.2014 schon wieder passé. Mit dem neuen Abgabenänderungsgesetz 2014, das zum 01.03.2014 in Kraft getreten ist, hat der österreichische Gesetzgeber eine Rückkehr zur Mindeststammkapitalhöhe von 35.000 Euro beschlossen. Noch nicht mal ein Jahr zuvor, mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes vom 01.07.2013, war das Mindeststammkapital von 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt worden. Das hat sich offenbar nicht bewährt. Die gute Nachricht: Für finanziell schwächer aufgestellte Unternehmer gibt es künftig die Möglichkeit, eine „gründungsprivilegierte GmbH" mit einem Stammkapital von 10.000 Euro zu gründen.

Eine solche GmbH muss im Namen den Zusatz „gründungsprivilegiert" tragen. Die Gesellschafter haben nach Gründung zehn Jahre Zeit, um das Stammkapital auf den Mindestbetrag von 35.000 Euro aufzustocken. Dies kann entweder durch direkte Einzahlung seitens der Gesellschafter oder durch die Bildung von Rücklagen erfolgen. Die Rücklagen müssen mindestens einem Viertel des Jahresüberschusses entsprechen, gemindert um einen Verlustvortrag und unter Berücksichtigung der Veränderung unversteuerter Rücklagen. Der Unternehmenszusatz „gründungsprivilegiert" kann entfallen, wenn der Betrag von 17.500 Euro erreicht wird.

Dr. Barbara Mayer
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt > mehr