Überblick über die Beschlüsse des Bundesrates vom 5. Juli 2013

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 05.07.2013 über 40 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag beraten und dabei einige wichtige Beschlüsse gefasst. U.a. ging es um die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, die Einführung eines Registers für Nanoprodukte u.v.a.


Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kommt

Der Bundesrat wird wegen des vom Bundestag am 13.06.2013 beschlossen Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gesetz kann dadurch in Kraft treten. Partner von Partnerschaftsgesellschaften, d.h. Freiberufler (v.a. Steuerberater und Rechtsanwälte), können durch die Neuregelung ihre persönliche Haftung für berufliche Fehler künftig beschränkten. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft nach außen ausdrücklich als Partnerschaftsgesellschaft „mit beschränkter Berufshaftung" oder abgekürzt „mbB" auftritt und über eine Berufshaftpflichtversicherung mit mind. 2,5 Mio. EUR (Rechtsanwälte) bzw. 1 Mio. EUR (Steuerberater) Deckungssumme je Versicherungsfall verfügt.

Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten

Die Nutzung der elektronischen Datenübermittlung im Schriftverkehr mit Gerichten wird ab 2022 bundesweit verbindlich. Für ein entsprechendes vom Bundestag am 13.06.2013 beschlossenes Gesetz hat der Bundesrat den Weg ebenfalls frei gemacht. Einige Regelungen treten schrittweise bereits ab 2014 in Kraft.

Schließung von Strafbarkeitslücken im Gesundheitswesen

Mit einem der wichtigsten Beschlüsse vom 05.07.2013 bringt der Bundesrat den Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" ein. Nach bisheriger Gesetzeslage können niedergelassene Vertragsärzte nicht wegen Bestechung oder Bestechlichkeit (§ 299 StGB) als Täter bestraft werden. Diese Lücke soll durch die Einführung eines neuen § 299a StGB geschlossen werden, der speziell die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. Bei besonders schweren Fällen soll auch die Telekommunikationsüberwachung zugelassen werden.

Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers

Der Bundesrat hat ferner die Entschließung zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers gefasst. Aufgrund der zunehmenden Verwendung von Nanotechnologien und der damit einhergehenden möglichen Risiken sieht der Bundesrat ein Informationsinteresse der Verbraucher, ob und welche Nanomaterialien in einem Produkt enthalten sind. Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung u.a. aufgefordert, sich für die Schaffung einer Nanoproduktdatenbank auf EU- Ebene einzusetzen.

Umsetzung des Fiskalvertrags

Außerdem hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 31.01.2013 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung des EU-Fiskalvertrages zugestimmt. Im Fiskalvertrag haben sich die EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme Großbritanniens und Tschechiens) im Zuge der Euro-Krise Ende 2012 verpflichtet, unter anderem einheitliche und dauerhaft verbindliche Haushaltsregeln in ihre nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen.

Änderung im Energiewirtschaftsrecht

Der Bundesrat hat einigen Änderungen von Verordnungen im Energiewirtschaftsrecht (u.a. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen (Strom- / GasNEV) und der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)) zugestimmt, durch die insbesondere die vollständige Befreiung von Großabnehmern vom Netzentgelt rückwirkend zum 01.01.2012 abgeschafft wird. Dadurch sollen im Gegenzug Privatkunden entlastet werden.

EU-Richtlinienvorschlag zum Ausbau der Arbeitnehmerrechte

Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur erleichterten Ausübung der Freizügigkeitsrechte von Arbeitnehmern hat der Bundesrat in einem Stellungnahmebeschluss auf Unschärfen (v.a. hinsichtlich prozessualer Fragen) hingewiesen und den Umsetzungsbedarf in Deutschland bezweifelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Klärung der Kritikpunkte einzusetzen.

Weitere Beschlüsse

Darüber hinaus stimmte der Bundesrat unter anderem Änderungen im Arzneimittelrecht zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast, der Einführung einer Drei-Prozent-Hürde für Europawahlen und dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung zu.

Dr. Barbara Mayer, Dr. Sven Ufe Tjarks

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