rsz grafvonwestphalen2318 4.jpg

Am 30.01.2013 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erörtert. Zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses wurde unser Partner Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen als Sachverständiger eingeladen.

Die Artikel 1 bis 8 und 10 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung) (ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1) sind nach Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie bis zum 16. März 2013 in deutsches Recht umzusetzen. Die genannten Artikel sehen die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses vor und führen einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug ein. Darüber hinaus sehen sie Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen, für den vertraglich festgelegten Verzugseintritt sowie für die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren vor. Derartige Regelungen kennt das deutsche Recht bislang nicht. Es muss deshalb an die Richtlinie angepasst werden.

Hier können Sie das Thesenpapier abrufen, das Prof. Dr. Graf von Westphalen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages präsentiert hat.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen

Kontakt > mehr