Millionenbezüge für Unternehmenschefs erregen immer wieder die Gemüter. Seit die Schweizer im März der sog. „Abzocker-Initiative" zugestimmt haben, wird auch in Deutschland heftig diskutiert, ob Vorstandsgehältern Grenzen gezogen werden sollten. Dieses Thema wird jetzt auf zwei Ebenen angegangen: Zum Einen hat die Bundesregierung am 08.05.2013 eine Änderung des Aktienrechts beschlossen. Demnach sollen künftig die Aktionäre bei der Hauptversammlung einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands entscheiden. Zum Anderen wird in den Deutschen Corporate-Governance-Kodex eine Regelung für eine Deckelung der Vorstandsgehälter börsennotierter Unternehmen aufgenommen.

Der Regierungsentwurf des Bundeskabinetts betrifft nicht die Höhe der Vorstandsvergütung, sondern nur die Entscheidungskompetenz: danach soll künftig die Hauptversammlung - und nicht mehr der Aufsichtsrat - über die Managervergütung entscheiden. Die Aktionäre dürfen künftig einmal jährlich auf der Hauptversammlung über das System der Vorstandsvergütung abstimmen. Das Recht, konkrete Vorschläge zu entwickeln, bleibt dagegen beim Aufsichtsrat. Er behält damit auch den nötigen Spielraum, um innerhalb des Vorstands zu differenzieren und Leistungsträger besonders zu entlohnen. Den Rahmen bestimmen aber künftig die Aktionäre. Was bisher nur unverbindlich ist, wird damit zu einem echten „Say on Pay". Der Kabinettsentwurf hat gute Chancen, noch vor der Bundestagswahl wirksam zu werden. Denn CDU/CSU und FDP wollen die Änderungen im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren zur „Aktienrechtsnovelle" unterbringen. Ob die Neuregelung allerdings etwas an der Höhe der Managergehälter ändern wird, ist fraglich. Denn auch die exorbitant hohen Gehälter, die in der Öffentlichkeit zu Unmut geführt haben, sind überwiegend mit sehr großer Mehrheit von den Hauptversammlungen gebilligt worden.

Die Corporate-Governance-Kommission, eine Expertenrunde aus 13 Mitgliedern unter Vorsitz von Commerzbank-Aufsichtsrat Klaus-Peter Müller, geht direkt die Höhe der Bezüge an. Nach ihrer Empfehlung, die am 14.05.2013 veröffentlicht wurde, sollen die individuellen Vergütungen der Manager sowohl im Gesamtbetrag als auch bei den variablen Bestandteilen nach oben gedeckelt werden, allerdings durch den Aufsichtsrat, nicht durch die Hauptversammlung. Dabei sollen die Kontrolleure die Relation zwischen der Vorstandsvergütung und den Gehältern der Belegschaft ebenso berücksichtigen wie den Abstand der Vorstandsgehälter zu denen der leitenden Mitarbeiter im Unternehmen. Konkrete Vorgaben, wie viel mehr Vorstände im Vergleich etwa zu anderen Beschäftigten verdienen dürfen, macht die Kommission nicht. Die Empfehlungen der Corporate-Governance-Kommission werden als Deutscher Corporate Governance Kodex im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und damit (wohl im Juni 2013) wirksam. Sie sind dennoch rechtlich nicht bindend; börsennotierte Unternehmen müssen aber jährlich öffentlich erklären, ob sie sie befolgen - oder nicht. Und das führt faktisch bislang dazu, dass die Vorgaben der Corporate-Governance-Kommission in weiten Teilen gängige Praxis geworden sind.

Gerhard Manz, Dr. Barbara Mayer

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