Der Koalitionsvertrag und seine Auswirkungen

Gestern wurde der neue Koalitionsvertrag unterschrieben, dem sich ab heute die neue Bundesregierung verpflichtet fühlt. Ob es eine Zeit des Stillstands, des Rückschritts oder des Fortschritts wird, bleibt abzuwarten. Sicher aber ist: Auch die Rechtslandschaft wird sich in den kommenden vier Jahren immer wieder verändern. Die Partner und Mitarbeiter von Friedrich Graf von Westphalen werden Sie dabei gerne begleiten und wir geben bereits einen Ausblick auf das, was kommen soll und zugleich eine Orientierungshilfe durch kompetente Ansprechpartner:

Mittelstand

Im Koalitionsvertrag heißt es, der Mittelstand sei der „innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland". Deshalb werde die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortgesetzt. Im Zusammenhang mit der Mittelstandsfinanzierung sollen die Hemmnisse abgebaut und Sorge dafür getragen werden, dass keine neuen entstehen. Das klassische Mittelstandsfinanzierungsmodell über Sparkassen, Volks-, Genossenschafts-, Privat- und Förderbanken soll bestehen bleiben. Die Export- und Projektfinanzierungen der KfW-Bank für mittelständische Unternehmen soll erhalten bleiben und die Einführung von Basel III werde mit dem Versuch von Nachbesserungen kritisch begleitet (Koalitionsvertrag Seite 21).

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Frank Büchler (Freiburg) - Bankrecht
Arnt Göppert, LL.M. (Köln) - Finanzierungen

Unternehmensnachfolge

Auch in der deutschen Wirtschaft steht eine Nachfolgegeneration bereit. Geht es nach dem Willen der neuen Bundesregierung, soll neben den Vermittlungsplattformen der Kammern vor allem die Unternehmensnachfolge durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Ziel ist es dabei, eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungssteuer vorzusehen, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand beim Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht. Parallel dazu soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf europäischer Ebene nunmehr die „Europa-GmbH" für mittelständische Unternehmen zu schaffen (S. 21 Koalitionsvertrag).

Ihre Ansprechpartner:
Gerhard Manz, Dr. Barbara Mayer (Freiburg), Arnt Göppert, LL.M. (Köln) - Gesellschaftsrecht
Dr. Albert Schröder (Freiburg) - Steuerrecht
Dr. Frank Büchler (Freiburg), Prof. Dr. Tobias Lenz (Köln) - Erbrecht

Energiepolitik

Die Energiepolitik wird nicht nur über die Neugestaltung der Ministerien besondere Bedeutung erlangen. Die Energiewende soll durchgesetzt werden und zugleich bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden. Die Koalition strebt eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an und wird bis Ostern 2014 bereits verlässliche Rahmenbedingungen vorlegen (wollen). Die Technologien Fotovoltaik, Biomasse, Wind an Land, Wind auf See und Wasserkraft sollen besonders betrachtet werden (S. 49 ff. Koalitionsvertrag).

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Stefan Lammel (Freiburg) - Energierecht
Dr. Uwe Steingröver (Köln) - Anlagenbau

Strafrecht

Der Koalitionsvertrag greift deutlich wie selten die Sanktionierung von Gesetzesverstößen auf. Beispielsweise wird im Bereich des Finanzmarktes erkannt, dass das bisherige Straf-  und Ordnungswidrigkeitenrecht keine hinreichende Wirkung entfaltet. So soll der Kampf gegen Finanzbetrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie gegen Terrorismusfinanzierung angegangen werden. Der Umsatzsteuerbetrug wird als fiskalische bedeutendste Form der Steuerhinterziehung erkannt und insgesamt die Steuerhinterziehung als maßgeblich zu bekämpfendes Übel erkannt (Seite 92 Koalitionsvertrag).

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Michael Tsambikakis (Köln) - Strafrecht und Compliance

Arbeitsmarktpolitik

Der Kampf um die Arbeit und qualifizierte Fachkräfte wird auch in den kommenden Jahren weitergehen. Die neue Bundesregierung plant Rechtsvereinfachungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sonderregelungen für die Modifizierung der Kurzarbeit (S.  66 Koalitionsvertrag). Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll erweitert werden, Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz angepasst und ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Tariftreue soll im Vergaberecht verbindlicher festgeschrieben werden.

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Stefan Daub, Dr. Christoph Fingerle (Freiburg), Sven Köhnen (Köln), Dr. Philipp Wiesenecker (Frankfurt) - Arbeitsrecht
Dr. Volker Stehlin (Freiburg) - Vergaberecht

Immobilienrecht

Die Wohnungsknappheit und die Preissteigerungen in den Städten sowie die Auswirkungen auf Mieter haben sich in den vergangenen Jahren als öffentlich relevantes Thema herausgestellt. Die neue Bundesregierung plant unter der Überschrift „Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land" (S.  114 ff.) ein Programm für gutes und bezahlbares Wohnen. Neben der Einführung von Mietpreisbremsen wird aber auch eine aktive Wohnungsbaupolitik gestärkt. Gekoppelt mit Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren und Anpassungen im Planungsrecht soll Investoren die Schaffung von Wohnraum erleichtert werden. Zudem sollen Immobilienmakler zukünftig nach dem „Bestellprinzip" agieren müssen. Der rechtliche Gestaltungsrahmen wird hier allseits besonders relevant werden.

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Uwe Steingröver, Arnt Göppert, LL.M (Köln), Dr. Tom Erdt (Frankfurt) - Immobilienrecht
Dr. Volker Stehlin (Freiburg) - Öffentliches Bau- und Immobilienrecht

Produkthaftung

Mit der Stärkung des Verbraucherschutzes durch die Verlagerung in das Bundesjustizministerium wird diesem Teil in der kommenden Legislaturperiode besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Für die produzierende mittelständische Wirtschaft von besonderer Bedeutung, setzt die neue Bundesregierung sich für reparaturfreundliche Maßnahmen im Bereich der Öko-Design-Richtlinie ein. Zur Verbesserung der Produktsicherheit soll ein europäisches Sicherheitszeichen analog des deutschen GS-Zeichens geschaffen werden, was zugleich eine verpflichtende Drittprüfung für Kinderspielzeuge beinhaltet. Produktinformationsblätter sollen auch für andere Märkte wie Telekommunikation und Energie eingeführt werden. Die Zweckmäßigkeit und Verständlichkeit von Produktinformationsblättern soll überprüft und verbessert werden durch vorgegebene Standardisierungen (S. 126 Koalitionsvertrag).

Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr. Tobias Lenz, Carsten Laschet (Köln) - Produkthaftung und Produktsicherheit

Urheber- und Medienrecht

Die Bundesregierung plant, das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Dabei soll ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern geschaffen werden, verbunden mit einer Stärkung des Wertes kreativer Leistungen. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz strebt die Bundesregierung den Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen an (S. 133 Koalitionsvertrag).

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Hans-Georg Riegger (Freiburg) - Wettbewerbs- und Urheberrecht
Norbert Hebeis, Dr. Morton Douglas (Freiburg) - Markenrecht

IT-Recht

Das Verkehrsministerium wird zukünftig auch für digitale Infrastruktur zuständig sein und damit - in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien - einen großen Schwerpunkt des Koalitionsvertrages, der bislang unbeachtet blieb, umsetzen müssen. Hierzu gehört die „Digitale Agenda für Deutschland". In sämtlichen Bereichen soll der elektronische Verkehr gestärkt und die IT-Sicherheit einer Verbesserung zugeführt werden. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf neue Anforderungen wird angestrebt, die Verhinderung von „Cyber-Kriminalität" soll durch Anpassungen im Strafrecht ebenso angepasst werden wie die Datenschutzregelungen als Lehre aus dem NSA-Skandal.

Ihre Ansprechpartner:
Werner Bachmann, Dr. Frank Jungfleisch (Freiburg) - IT-Recht und Datenschutz
Dr. Michael Tsambikakis (Köln) - Strafrecht

Kartellrecht

Die Weiterentwicklung des Europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts ist nach dem Koalitionsvertrag maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Insofern sollen die Wirkungen der 8. GWB-Novelle zeitnah ausgewertet und weitere Schritte zur Straffung des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens bei Kartellverstößen geprüft werden. National wie international will die Bundesregierung die Stärkung der Kartellrechtsdurchsetzung forttreiben. Durch eine Reform des Kartellrechts werden die Möglichkeiten betriebswirtschaftlicher Zusammenarbeit von Verlagen unterhalb der redaktionellen Eben erleichtert. Der Verbraucherschutz wird gleichberechtigtes Interesse für mehrere Bundesbehörden, u. a. das Bundeskartellamt (S. 125 Koalitionsvertrag).

Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr. F. Christian Genzow, Sven Köhnen (Köln), Dr. Hans-Georg Riegger (Freiburg) - Kartellrecht

Managerhaftung

Bereits die vergangenen Bundesregierungen haben sich intensiv um eine Straffung der persönlichen Verantwortung von Unternehmensleitern gewidmet. Neben den Vorständen sind dabei zunehmend auch Aufsichtsräte in den Haftungsfokus des Gesetzgebers gelangt. Mit der durch den Koalitionsvertrag geplanten Verschiebung der Zuständigkeiten für die Festlegung und die Transparenz im Zusammenhang mit Vorstandsvergütungen (S. 17 Koalitionsvertrag) werden die Fragen der Verantwortlichkeit handelnder Personen  erneut zu Tage treten.

Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr. Tobias Lenz , Carsten Laschet, Björn Fiedler, LL.M. (Köln) - Managerhaftung und D&O-Versicherung

Europa und Internationales

Abschließend widmet die Bundesregierung fast 30 Seiten (Seite 156 ff. Koalitionsvertrag) der Bedeutung Deutschlands in Europa und der Welt. Auch hier sind wir als Partner von Friedrich Graf von Westphalen für Sie da. Mit unseren Büros in Brüssel, Alicante, unseren Kooperationsbüros in Istanbul, Shanghai und Sao Paolo sowie allen unseren internationalen Partnern begleiten wir Sie dorthin, wo Ihr Beratungsbedarf entsteht.

Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen (Köln), Gerhard Manz, Dr. Barbara Mayer (Freiburg) - Internationales Wirtschaftsrecht

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