Dr. Paul Lambertz und sein Kollege Dr. Sebastian Longrée, von der Essener Sozietät Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare befassen sich in ihrem Beitrag „WADA-Code 2015 - Abschaffung der B-Probe: Angriff auf die Athletenrechte?" mit der immer wieder diskutierten Frage nach der Abschaffung der B-Probe.

Grund für die Bearbeitung ist die Tatsache, dass die WADA (World Anti Doping Agentur) darüber nachdenkt, die B-Probe aus dem WADA-Code 2015 zu streichen. Die Autoren befassen sich ausführlich mit dem Sinn und Zweck der B-Probe, einem „elementaren Mitwirkungsrecht im Beweisverfahren" und stellen deren überragende Bedeutung im Dopingnachweisverfahren heraus. Bei einer möglichen Abschaffung der B-Probe würden gerade hinsichtlich der Beweislast im Dopingverfahren die Athletenrechte erheblich gefährdet werden. Es sei also alles daranzusetzen, gegen eine beabsichtigte Abschaffung der B-Probe sich zur Wehr zu setzen. Hier bringen die Autoren weitgehend Gegenargumente, die insbesondere rechtstaatlich beachtlich sind (Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf faires Verfahren).

Den vollständigen Aufsatz finden Sie in SpuRt, Zeitschrift für Sport und Recht Nr. 04/2012, S. 143 ff.

Kontakt: Dr. Paul Lambertz

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