Angesichts steigender Vermögen, die zu einem erheblichen Teil in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen gebunden sind, nimmt die Bedeutung des Erbrechts stetig zu. Zwei Seiten der Medaille prägen den Beratungsbedarf: Zum einen die konzeptionelle Nachfolgegestaltung vor dem Erbfall, zum anderen die Durchsetzung von Rechtspositionen nach dem Erbfall.

Als Fachanwalt für Erbrecht gilt es, beide Felder zu beherrschen. Die wichtigsten Rechtsquellen verteilen sich auf drei Bereiche: Erstens die originär erbrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zweitens die Regelungen zur Schenkungs- und Erbschaftsteuer (insbesondere im ErbStG). Drittens gibt es noch eine Vielzahl an Regelungen, die das Erbrecht betreffen, aber in ganz unterschiedlichen Gesetzen enthalten und dem Rechtsanwender häufig gar nicht geläufig sind (zum Beispiel in der Grundbuchordnung, der europäischen Erbrechtsverordnung, dem Handelsgesetzbuch, dem Versicherungsvertragsgesetz, der Insolvenzordnung, diversen internationalen Abkommen und vielen mehr).

Mit der Erstauflage des Praxiskommentars „Erbrechtliche Nebengesetze" tritt der Zerb-Verlag an, diese verstreuten Erbrechtsnormen zu bündeln und kommentierend aufzubereiten. Das Werk ist in dieser Struktur bislang einzigartig auf dem Büchermarkt. Es ist für den praktischen Bedarf der Fachberater - in erster Linie Rechtsanwälte - geschrieben, mit zahlreichen aktuellen Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur zugleich aber auch wissenschaftlich fundiert.

Unser Freiburger Partner Dr. Matthias Jünemann gehört zum Kreis der insgesamt 16 Autoren. Er hat auf rund 70 Seiten die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Nachlassinsolvenzverfahren und die erbrechtlichen Auswirkungen des deutsch-französischen Abkommens über die Wahlzugewinngemeinschaft kommentiert.

Herausgeber: Prof. Dr. Walter Zimmermann, Passau

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Dr. Matthias Jünemann

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