Das Landgericht Köln hat das neue Bonusmodell der in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke DocMorris per einstweiliger Verfügung gestoppt. Nachdem der Gesetzgeber Ende Oktober 2012 klargestellt hatte, dass die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung auch für im Ausland ansässige Versandapotheken gelten, hatte DocMorris sein Bonusmodell umgestellt und seinen Kunden seitdem eine Entschädigung von bis zu 15 EUR bei der Einlösung von Rezepten angeboten. Diesen Betrag sollten die Kunden für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check erhalten. Die Höhe der Vergütung war nach der Zahl der verschriebenen Arzneimittel sowie der Indikation gestaffelt. Als Grund hierfür wurde angegeben, die Versandapotheke müsse nach niederländischem Recht die Medikation ihrer Kunden dokumentieren. Durch den als Aufwandsentschädigung bezeichneten Bonus sollten die Kunden motiviert werden, die hierfür erforderlichen Informationen zu übermitteln.
Das Landgericht Köln hat dieses Bonusmodell auf Antrag der Apothekerkammer Nordrhein untersagt. Nach Auffassung der Apothekerkammer erinnere die Ausgestaltung des Bonusmodells sehr stark an die früheren Modelle. Zudem konnte DocMorris nicht erklären, warum gerade bei freiverkäuflichen Arzneimitteln kein Arzneimittel-Check angeboten wird, obgleich der Apotheker mangels Involvierung eines Arztes mindestens in demselben Maß beraten muss. Ferner ist auffällig, dass gerade bei den Indikationen, bei denen in der Regel sehr teure Arzneimittel verschrieben werden, auch der Bonus am höchsten war.
Die Apothekerkammer Nordrhein lässt sich in diesem Verfahren von Dr. Morton Douglas aus dem Freiburger Büro von Friedrich Graf von Westphalen & Partner vertreten. Dr. Morton Douglas hatte bereits im Sommer 2012 in einem Grundsatzverfahren vor dem gemeinsamen Obersten Senat der Bundesgerichte die Anwendbarkeit des Preisrechts auf ausländische Versandapotheken erstritten.
Dr. Morton Douglas gehört dem Team Marken- u. Wettbewerbsrecht von Friedrich Graf von Westphalen & Partner an. Eine der Stärken dieses Teams ist die Betreuung der Pharmabranche. Dem JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2012/13 zufolge gehört Dr. Morton Douglas zu den führenden Anwälten für Marken- und Wettbewerbsrecht. Aus dem Freiburger Büro von Friedrich Graf von Westphalen & Partner werden empfohlen: Norbert Hebeis, Dr. Wolfgang Schmid, Dr. Hans-Georg Riegger („sehr guter Wettbewerbsrechtler", Wettbewerber), Dr. Morton Douglas („fachl. kompetent, sehr zuverlässig u. schnell", Mandant; „sehr direkt, harte Schriftsätze, aber in Verhandlungen kollegial", Wettbewerber).
Kontakt: Dr. Morton Douglas
20. Dezember 2012