Die Pläne der Bundesregierung waren ehrgeizig: Das Steuerbürokratieabbaugesetz von 2008 sollte es Unternehmen ermöglichen, ihre Bilanzen ohne Papier, direkt in elektronischer Form an die Finanzämter zu schicken. Die sogenannte E-Bilanz sollte 137 Millionen Euro Entlastung bei den Firmen bringen und Einsparungen von 66 Millionen Euro bei den Kommunen ermöglichen. Ganz nebenbei würde das Projekt auch die Arbeit der Finanzbehörden erleichtern.

Die elektronischen Bilanz-Daten der Unternehmen sollen in ein Risikomanagementprogramm fließen, das ungewöhnliche Unternehmenszahlen automatisch erkennt und anzeigt. Die im Sommer 2011 abgeschlossene Pilotphase hat allerdings gezeigt, dass der Umstellungsaufwand weit höher ist als ursprünglich geschätzt. Denn mit bloßen Software-Updates ist es bei den Unternehmen nicht getan. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und im Rahmen einer Verbandsanhörung am 16.08.2011 folgende Erleichterungen angekündigt:

  • Die elektronische Form wird flexibler gestaltet: Die Mussfeld-Positionen werden reduziert und zugleich neue Auffangpositionen geschaffen. Die Unternehmen sollen Leerwerte eintragen können, wenn eine bestimmte Position in der individuellen Buchhaltung nicht geführt wird oder nicht ableitbar ist.
  • Die E-Bilanz soll ab dem Wirtschaftsjahr 2013 eingeführt werden. Eine längere Übergangsfrist gilt für beschränkt Steuerpflichtige und ausländische Betriebsstätten.

     

    Dr. Barbara Mayer

     

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