Die große Mehrheit aller Konflikte landet nie bei einem Gericht, sondern wird - erfreulicherweise und immer schon - außergerichtlich erledigt, teils im Rahmen von Schlichtungs-, Schieds- oder Gütestellenverfahren, teils ohne besondere gesetzliche Grundlage, ohne formalen Rahmen. Künftig soll die alternative Streitbeilegung gesetzlich geregelt werden. Zwar streiten die Experten noch über die Einzelheiten des Gesetzentwurfs, doch das Mediationsgesetz an sich wird einstimmig begrüßt. Ziel ist, die staatlichen Gerichte zu entlasten und Bürgern und Unternehmen einen alternativen Weg zur Beilegung von Streitigkeiten anzubieten. Mediation kann - eher als ein förmliches Gerichtsverfahren - Wege aufzeigen, wie die Beteiligten wieder zu einem gedeihlichen Miteinander finden können.

Das neue Gesetz regelt u.a. die Kompetenzen der Mediatoren, ihre Verschwiegenheitsverpflichtung und den Ablauf des Verfahrens. Es ermöglicht die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen, damit die Beteiligten eine in einer Mediation abgeschlossene Vereinbarung einfach und kostengünstig für vollstreckbar erklären lassen können. Kritik erntet der Gesetzentwurf u. a. noch, weil er die Qualitätsanforderungen an private Mediatoren nur unzureichend regelt. Experten fordern eine bestimmte berufliche Qualifikation oder eine Zertifizierung, die beispielsweise durch die IHK erfolgen könnte. Der Bundestag wird das Mediationsgesetz voraussichtlich am 1. Dezember 2011 verabschieden, sodass das Mediationsgesetz  - nach Zustimmung des Bundesrats - im Frühjahr 2012 in Kraft treten kann.

Dr. Barbara Mayer

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