Das OLG Saarbrücken hat sich mit den Problemstellungen der Kaufbestätigung einer Kundenfahrzeugbestellung in seinem Urteil vom 08.12.2010 (Az.: 1 U 111/10) zu befassen.

Es wird in dem Urteil deutlich: Ungewöhnlich lange Bindungsfristen (hier: acht Wochen) sind unzulässig. Die maximale Bindungsfrist für Neufahrzeuge beträgt bei einem Pkw bis zu drei Wochen bei einem Bestellfahrzeug, bei einem Bestandsfahrzeug sind es nur maximal zehn Tage. Lediglich bei Nutzfahrzeugen ist die Rechtsprechung etwas großzügiger: Bis zu sechs Wochen bei einem Bestellfahrzeug und bis zu zwei Wochen bei einem Bestandsfahrzeug.

Allerdings wird häufig auch verkannt, dass das Autohaus beweispflichtig dafür ist, dass das Bestätigungsschreiben auch bei dem Kunden eingegangen ist. Deswegen weist das OLG Saarbrücken mit Nachdruck darauf hin, dass der Nachweis, die Bestätigung sei zur Post gegeben, nicht ausreichend sei. Denn es bestehe kein "Anscheinsbeweis", dass das zur Post gegebene Bestätigungsschreiben den Kunden einer Fahrzeugbestellung auch erreicht. Deswegen ist es zielführend, ein Bestätigungsschreiben entweder per Einschreiben/Rückschein zu versenden oder aber bei Aufgabe mit normaler Post beim Kunden zwei Tage später anzurufen, ob er dieses Bestätigungsschreiben auch erhalten habe. Letzteres ist ohnehin eine nette Geste und schafft positiven Kontakt zum Autohaus.

Prof. Dr. Christian Genzow

 

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