Unter der neuen Top-Level-Domain „.xxx" können Anbieter, Vertreter und Dienstleister der Sexindustrie Domainadressen registrieren lassen, die ausschließlich für Internetseiten mit „Erwachseneninhalten" vorgesehen sind. Hierdurch soll eine klare Abgrenzung von sonstigen Internetangeboten sowie die Wahrung des Jugendschutzes ermöglicht werden.

Allerdings sollten sich auch branchenfremde Unternehmen mit der Vergabe der „.xxx" Domains befassen. Denn es besteht das Risiko, dass eine Marke oder der Name eines Unternehmens von Dritten als „.xxx"-Domain registriert wird und erotische oder pornographische Seiteninhalte geschaltet werden. Für den guten Ruf einer Marke oder eines Unternehmens kann dies schädlich sein. Daher sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um einem Missbrauch vorzubeugen.

Für Markeninhaber wurde daher eine Möglichkeit geschaffen, ihre Marken im Vorfeld der allgemeinen Registrierungsphase von Domainadressen sperren zu lassen. Die Blockierung von Marken für „.xxx"-Domains kann während der sog. „SUNRISE B" Phase zwischen dem 7. September und 28. Oktober 2011 über einen akkreditierten Domain Registrator beantragt werden. Die Kosten für einen solchen Antrag betragen einmalig ca. 250 Euro.

Der Sperrantrag kann zwar nicht die Vergabe einer Domain an einen der Erotik-Branche Angehörigen verhindern, der während der parallel stattfindenden privilegierten „SUNRISE A" Anmeldephase eine Domain auf Basis derselben Marke anmeldet. Allerdings dürfte das Risiko eher gering sein, dass eine identische Marke für derartige Leistungen geschützt ist. Ein viel größeres Risiko besteht darin, dass ein Dritter sich die Domain während der sich anschließenden freien Vergabe schützen lässt und darunter pornographische Inhalte schaltet, um sich die Domain anschließend vom Markeninhaber „abkaufen" zu lassen.

Um den guten Ruf ihrer Marken nicht zu gefährden, sollten sich Markeninhaber daher überlegen, ihre Markennamen zwischen dem 7. September bis 28. Oktober 2011 blockieren zu lassen. Schließlich ist Vorsorge der beste Schutz vor dem unliebsamen Missbrauch von Marken.

Dr. Morton Douglas
Dr. Ann-Kathrin Wreesmann

 

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