Am 15. Dezember 2011 hat der Bundestag einstimmig das neue Mediationsgesetz verabschiedet. Ziel ist, die staatlichen Gerichte zu entlasten und Bürgern und Unternehmen einen alternativen Weg zur Beilegung von Streitigkeiten anzubieten.

Schon heute landet die große Mehrheit aller Konflikte nie bei einem Gericht, sondern wird - erfreulicherweise - außergerichtlich erledigt, teils im Rahmen von Schlichtungs-, Schieds- oder Gütestellenverfahren, teils ohne besondere gesetzliche Grundlage, ohne formalen Rahmen. Künftig wird die alternative Streitbeilegung gesetzlich geregelt. Das neue Gesetz regelt u.a. die Kompetenzen der Mediatoren, ihre Verschwiegenheitsverpflichtung und den Ablauf des Verfahrens. Die ursprünglichen geplanten Regelungen über die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wurde in letzter Sekunde wieder gestrichen. Gegenüber dem früheren Gesetzesentwurf neu sind auch detaillierte Ausbildungsanforderungen, die an die Mediatoren gestellt werden. Dabei wird unterschieden zwischen „einfachen" und „zertifizierten" Mediatoren. Als solcher darf sich nur bezeichnen, wer eine im Detail vorgegebene Ausbildung bei einem zertifizierten Ausbildungsinstitut durchlaufen hat. Das Mediationsgesetz soll im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

Dr. Barbara Mayer

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