Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt für internationale Kaufverträge und dient dem Zweck, die rechtliche Abwicklung grenzüberschreitender Kaufverträge zu vereinfachen und damit den internationalen Handel zu erleichtern.

Wird bei grenzüberschreitenden Lieferungen nichts anderes vereinbart, gilt automatisch das UN-Kaufrecht – häufig ohne dass die Vertragspartien sich darüber im Klaren wären. Dadurch hat das UN-Kaufrecht in der Praxis eine erhebliche Bedeutung erlangt. Andererseits gibt es nach wie vor erhebliche Vorbehalte gegenüber dem UN-Kaufrecht – häufig aus Unwissenheit. Viele Unternehmen schließen das UN-Kaufrecht standardmäßig aus, weil sie befürchten, seine Anwendung führe zu Rechtsunsicherheit oder es bevorzuge einseitig den Käufer. Das Online-Seminar zeigt Ihnen, ob diese Vorbehalte gegenüber dem UN-Kaufrecht berechtigt sind. Anhand eines Vergleichs des BGB-Kaufrechts mit dem UN-Kaufrecht erfahren Sie, ob und in welchen Fällen die Anwendung des UN-Kaufrechts für Sie vorteilhaft sein kann.

Dr. Hendrik Thies und Dr. Ben Steinbrück von Friedrich Graf von Westphalen & Partner referieren im Rahmen eines Online-Seminars von Haufe-Lexware zu diesem Thema. Schwerpunkte des Online-Seminars:

  • Was ist das UN-Kaufrecht?
  • Wann ist das UN-Kaufrecht anwendbar?
  • Welche Besonderheiten gelten im Vergleich zum deutschen Recht nach BGB und HGB?
  • In welchen Situationen ist das UN-Kaufrecht für Verkäufer oder Käufer günstiger?
  • Überblick über die wesentlichen Regelungen: Mangelbegriff/Spezifikationen, Nacherfüllung/Nachlieferung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz – wird Verschulden vorausgesetzt?
  • Welche Themen sind im UN-Kaufrecht nicht geregelt, d.h. welche Bedeutung hat auch im UN-Kaufrecht das anwendbare Recht?

 

Termin: Donnerstag, 09.06.11, 14:00 Uhr (ca. 90 Min.)

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