Wenn ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz privat im Internet surft, wenn er Seiten aufsucht, die an einem Arbeitsplatz nichts zu suchen haben, oder wenn er zu Lasten seines Arbeitgebers kostenpflichtige Dienste nutzt, riskiert er seinen Arbeitsplatz. Dies ist den meisten Arbeitgebern und auch Arbeitnehmern bekannt. Den Allerwenigsten ist aber bewusst, dass die private Nutzung der IT durch den Arbeitnehmer auch unangenehme rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben kann.

Dies ist im Übrigen völlig unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt oder nur duldet. Denn im letzteren Fall gilt die Untätigkeit des Arbeitgebers als Erlaubnis. Dies gilt zusätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung zwar verboten hat, dieses Verbot dann aber nicht kontrolliert bzw. durchsetzt und damit die Privatnutzung de facto wieder duldet.

Die Problematik für den Arbeitgeber liegt nun darin, dass er hierdurch zum Telekommunikationsanbieter wird und somit die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes beachten muss. Und dies kann für den Arbeitgeber gravierende Folgen haben. Besonders deutlich - aber nicht nur dort - zeigt sich dies am Beispiel der privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts. Der Arbeitgeber wird regelmäßig ein erhebliches Interesse daran haben, auf die dienstlichen E-Mails seiner Mitarbeiter zugreifen zu können, sei es in Krankheitsfällen oder während der Urlaubszeit oder sei es nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen. Teilweise gelten die dienstlichen E-Mails eines Mitarbeiters auch als Geschäftsbriefe und unterliegen deshalb strengen handels- und abgabenrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Diese dienstlichen E-Mails sind nun aber aufgrund der privaten Nutzung des dienstlichen Accounts mit den privaten E-Mails des Arbeitnehmers bunt vermischt in dessen Posteingang. Der Arbeitgeber hat jedoch auf diese privaten Nachrichten nicht nur keinen Anspruch, es ist ihm sogar untersagt, auf diese zuzugreifen. Macht er dies dennoch, riskiert er sich strafbar zu machen.

Da es aber für den Arbeitgeber nicht möglich ist, auf die dienstlichen E-Mails zuzugreifen, ohne von den privaten E-Mails zumindest Kenntnis zu erlangen, hat er ein Problem. Egal wie er sich entscheidet, verstößt er möglicherweise gegen gesetzliche Regelungen.

Die Interessen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern sind verständlich und nachvollziehbar. Wer den ganzen Tag vor dem Computer sitzt und möglicherweise lange Arbeitszeiten hat, der möchte auch zwischendurch - etwa in der Mittagspause - schnell mal etwas online erledigen. Und wer als Arbeitgeber ein Verhalten lange toleriert oder gar erlaubt hat, möchte dieses auch nicht plötzlich komplett verbieten und seine Mitarbeiter vor den Kopf stoßen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen diese schwierige Problematik ausdrücklich regeln, um nicht ein böses Erwachen zu erleben.

Dr. Frank Jungfleisch, Sebastian Hoegl

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