Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bis Jahresende über verschiedene Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu informieren:

Der Garantiezins für Lebensversicherungen wird zum 01.01.2012 von 2,25 % auf 1,75 % p.a. gesenkt. Hintergrund für die Absenkung des Garantiezinses sind die Probleme vor allem kleinerer Anbieter, angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt eine ausreichend hohe Rendite zu erwirtschaften. Diese Änderung muss ein Arbeitnehmer kennen, um eine qualifizierte Entscheidung über seine Altersversorgung treffen zu können. Daher sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Absenkung des Garantezinses zu unterrichten.

Eine staatliche Förderung der bAV wird ab 01.01.2012 nur noch für Versorgungsverträge erfolgen, die als frühestes Rentenalter die Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Bis 31.12.2011 sind noch Verträge mit einem Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr möglich. Auch hierüber sollte der Arbeitgeber aufklären.

Viele Versicherungsträger erheben unterschiedliche Prämien für Männer und Frauen. Am 01.03.2011 entschied der Europäische Gerichtshof, dass diese Unterscheidung diskriminierend und deswegen ungültig ist. Versicherungen müssen daher ab dem 21.12.2012 einheitliche Tarife anbieten. Zur Anpassung werden die Prämien für Männer wohl steigen, die für Frauen sinken. Einige Versicherer führen womöglich ab 01.01.2012 neue Tarife ein. Es ist - zumindest Männern - zu empfehlen, eine Entscheidung zur bAV noch in diesem Jahr zu treffen.

Dr. Christoph Fingerle

 

Kontakt > mehr